Rat der Stadt Erkelenz
Erkelenz wird immer grüner
Wir haben aktuell 14 Sitze im Stadtrat, der insgesamt aus 14 Mitgliedern besteht. Damit sind wir zweitstärkste Fraktion in Erkelenz.
Fachausschüsse
Aufgaben
Der Haupt- und Finanzausschuss hat (HaFi) gemäß §3 der Zuständigkeitsverodnung der Stadt Erkelenz
- die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen
- Entscheidungen zu treffen, wenn der Stadtrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann
Der HaFi ist der „kleine Rat“, indem alle wesentlichen Sach-und Finanzentscheidungen vorberaten und teilweise auch entschieden werden.
Aufgaben
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung (SWVD) hat gemäß § 4 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Der Ausschuss entscheidet empfehlend über Angelegenheiten der Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Verkehrsentwicklungsplanung und Digitalisierung.
Aufgaben
Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt (BBKU) hat gemäß § 5 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Der Ausschuss entscheidet empfehlend über Hoch- und Tiefbauangelegenheiten einschließlich der Angelegenheiten des städtischen Abwasserbetriebes, des Baubetriebs- und Grünflächenamtes sowie des Referates für Klimaschutz
Aufgaben
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat gemäß § 6 der Zuständigkeitsverordnung folgende Ausgaben:
- Der Ausschuss berät und entscheidet empfehlend in dem sich durch die Vorschriften des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ergebenden Aufgabenbereich – äußere Schulangelenheiten.
Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung von Schulanlagen und Schulgebäuden (§79)
- Schulentwicklungsplanung (§80)
- Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen (§81)
- Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen (§83)
- Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über das jährliche Kultur- und Theaterprogramm im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel
- Der Ausschuss berät über die Gewährung von Zuwendungen nach den Richtlinien über die Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz sowie über die Bereitstellung von Kultur- und Sportanlagen
Aufgaben
Der Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge hat gemäß § 7 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Dem Ausschuss obliegt die Beratung und empfehlende Beschlussfassung über Braunkohle-, Strukturwandel- und Angelegenheiten des Zweckverbandes LandFolge an den Rat.
Protokolle
vom 15.03.2021
Aufgaben
Der Ausschuss für Generationen und Soziales hat gemäß § 8 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über Angelegenheiten der Integration.
- Der Ausschus berät über städtische Satzungen der Notunterkünfte und Übergangsheime
- Der Ausschus berät über die Angelegenheiten aus den Bereichen altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld, altersgerechtes Freizeit-, Sport- und Kulturangebot
Aufgaben
Der Jugendhilfeausschuss hat gemäß § 9 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Nach § 71 SGB VII hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht u.a. in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft erlassenen Satzung
- Der Jugendhilfeausschuss ist ein für die Stadt Erkelenz vorgeschriebener Pflichtausschuss. Neben den Ratsmitgliedern sind in diesem Ausschuss auch Vertreter anerkannter Jugendhilfeeinrichtungen, Verbände und Behörden vertreten. Der Jugendhilfeausschuss verfügt über einen eigenen Haushalt.
Aufgaben
Der Personalausschuss hat gemäß § 10 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Vorberatung des Stellenplans
- Vorberatung der Personalkosten für den Haushalt
- Entscheidung über die Art der Stellenausschreibungen bei Besetzung von Stellen im Sinne des § 73 Abs. 3 GO
Aufgaben
Der Wahlprüfungsausschuss hat gemäß § 12 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz abschließend folgende Aufgaben:
- Dem Ausschuss obliegt aufgrund § 40 Kommunalwahlgesetz die Vorprüfung über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kommunalwahlen, und zwar empfehlend an den Rat.
Aufgaben
Das Partnerschaftskomitee hat gemäß § 14 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der
Stadt Erkelenz abschließend folgende Aufgaben:
- Das Partnerschaftskomitee entscheidet in eigener Zuständigkeit über die
Maßnahmen zur Pflege und Förderung der Städtepartnerschaften. Es verfügt über
die im Rahmen des Haushaltsplanes durch den Haupt- und Finanzausschuss
bereitgestellten Mittel. Die Verwendung der Mittel ist dem Haupt- und
Finanzausschuss nachzuweisen.
Bezirksausschüsse
Für die Umsetzung unser politischen Ziele sind Anträge das effektivste Mittel. Sie werden in den Ausschüssen bzw. im Stadtrat diskutiert. Schau dir unsere aktuellen Anträge sowie deren Verlauf an.
Anträge / Anfragen