Fachausschüsse

Ausschuss für Schule, Sport und Kultur

Aufgaben

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat gemäß § 6 der Zuständigkeitsverordnung folgende Ausgaben:

  • Der Ausschuss berät und entscheidet empfehlend in dem sich durch die Vorschriften des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ergebenden Aufgabenbereich – äußere Schulangelenheiten.

Hierzu gehören insbesondere:

  1. Bereitstellung von Schulanlagen und Schulgebäuden (§79)
  2. Schulentwicklungsplanung (§80)
  3. Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen (§81)
  4. Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen (§83)
  • Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über das jährliche Kultur- und Theaterprogramm im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel
  • Der Ausschuss berät über die Gewährung von Zuwendungen nach den Richtlinien über die Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz sowie über die Bereitstellung von Kultur- und Sportanlagen