Aufgaben
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat gemäß § 6 der Zuständigkeitsverordnung folgende Ausgaben:
- Der Ausschuss berät und entscheidet empfehlend in dem sich durch die Vorschriften des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ergebenden Aufgabenbereich – äußere Schulangelenheiten.
Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung von Schulanlagen und Schulgebäuden (§79)
- Schulentwicklungsplanung (§80)
- Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen (§81)
- Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen (§83)
- Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über das jährliche Kultur- und Theaterprogramm im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel
- Der Ausschuss berät über die Gewährung von Zuwendungen nach den Richtlinien über die Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz sowie über die Bereitstellung von Kultur- und Sportanlagen
Aufgaben
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat diese Aufgaben:
Schule
Der Ausschuss berät und entscheidet zu Schulthemen.
Das sind besonders:
- Schulgebäude bauen und pflegen
- Planen: Welche Schulen brauchen wir?
- Schulen öffnen, ändern oder schließen
- Mehrere Schulen zusammen arbeiten lassen
Kultur und Theater
Der Ausschuss entscheidet selbst über das Kultur- und Theaterprogramm.
Das Geld kommt vom Rat der Stadt.
Vereine und Sportanlagen
Der Ausschuss berät über Geld für Vereine.
Der Ausschuss plant auch Kultur- und Sportanlagen (= Plätze und Hallen für Sport).