Fachausschüsse

Jugendhilfeausschuss

Aufgaben

Der Jugendhilfeausschuss hat gemäß § 9 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:

  • Nach § 71 SGB VII hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht u.a. in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft erlassenen Satzung
  • Der Jugendhilfeausschuss ist ein für die Stadt Erkelenz vorgeschriebener Pflichtausschuss. Neben den Ratsmitgliedern sind in diesem Ausschuss auch Vertreter anerkannter Jugendhilfeeinrichtungen, Verbände und Behörden vertreten. Der Jugendhilfeausschuss verfügt über einen eigenen Haushalt.