Aufgaben
Der Jugendhilfeausschuss hat gemäß § 9 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Nach § 71 SGB VII hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht u.a. in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft erlassenen Satzung
- Der Jugendhilfeausschuss ist ein für die Stadt Erkelenz vorgeschriebener Pflichtausschuss. Neben den Ratsmitgliedern sind in diesem Ausschuss auch Vertreter anerkannter Jugendhilfeeinrichtungen, Verbände und Behörden vertreten. Der Jugendhilfeausschuss verfügt über einen eigenen Haushalt.
Aufgaben
Der Jugendhilfeausschuss hat diese Aufgaben:
Nach dem Gesetz hat der Jugendhilfeausschuss Entscheidungsrecht. Das gilt für Fragen der Jugendhilfe (Hilfe für junge Menschen). Die Stadt Erkelenz schreibt die genauen Regeln vor.
Der Jugendhilfeausschuss ist sehr wichtig für die Stadt Erkelenz. Das ist ein Pflichtausschuss (ein Ausschuss, den die Stadt haben muss).
Im Ausschuss arbeiten mit:
- Ratsmitglieder (Politiker der Stadt)
- Vertreter von Jugendhilfeeinrichtungen (Orte, die Jugendliche unterstützen)
- Vertreter von Verbänden (Organisationen)
- Vertreter von Behörden (Ämter)
Der Jugendhilfeausschuss hat eigenes Geld. Das Geld nutzt er für seine Arbeit.