Aufgaben
Der Ausschuss für Generationen und Soziales hat gemäß § 8 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über Angelegenheiten der Integration.
- Der Ausschus berät über städtische Satzungen der Notunterkünfte und Übergangsheime
- Der Ausschus berät über die Angelegenheiten aus den Bereichen altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld, altersgerechtes Freizeit-, Sport- und Kulturangebot
Aufgaben
Der Ausschuss für Generationen und Soziales hat diese Aufgaben:
- Der Ausschuss entscheidet über Integration (Zusammenleben von Menschen).
- Der Ausschuss berät über Notunterkünfte (Notfall-Wohnungen) und Übergangshäuser.
- Der Ausschuss berät über altersgerechtes Wohnen (Wohnungen für ältere Menschen).
- Der Ausschuss berät über Freizeit, Sport und Kultur für ältere Menschen.