Fachausschüsse

Ausschuss für Generationen und Soziales

Aufgaben

Der Ausschuss für Generationen und Soziales hat gemäß § 8 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:

  • Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über Angelegenheiten der Integration.
  • Der Ausschus berät über städtische Satzungen der Notunterkünfte und Übergangsheime
  • Der Ausschus berät über die Angelegenheiten aus den Bereichen altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld, altersgerechtes Freizeit-, Sport- und Kulturangebot