Fachausschüsse

Wahlprüfungs­ausschuss

Aufgaben

Der Wahlprüfungsausschuss hat gemäß § 12 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz abschließend folgende Aufgaben:

  • Dem Ausschuss obliegt aufgrund § 40 Kommunalwahlgesetz die Vorprüfung über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kommunalwahlen, und zwar empfehlend an den Rat.