Aufgaben
Der Wahlprüfungsausschuss hat gemäß § 12 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz abschließend folgende Aufgaben:
- Dem Ausschuss obliegt aufgrund § 40 Kommunalwahlgesetz die Vorprüfung über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kommunalwahlen, und zwar empfehlend an den Rat.
Aufgaben
Der Wahl-Prüf-Ausschuss hat diese Aufgaben. Das steht in § 12 der Zuständigkeits-Verordnung (Regel für die Aufgaben) des Rates der Stadt Erkelenz.
Der Ausschuss prüft die Einsprüche (Beschwerden). Er prüft auch, ob die Kommunal-Wahlen (Stadt-Wahlen) gültig sind. Das steht in § 40 Kommunal-Wahlgesetz (Gesetz für Stadt-Wahlen).
Der Ausschuss macht eine Empfehlung (Vorschlag) für den Rat.