Aufgaben
Das Partnerschaftskomitee hat gemäß § 14 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der
Stadt Erkelenz abschließend folgende Aufgaben:
- Das Partnerschaftskomitee entscheidet in eigener Zuständigkeit über die
Maßnahmen zur Pflege und Förderung der Städtepartnerschaften. Es verfügt über
die im Rahmen des Haushaltsplanes durch den Haupt- und Finanzausschuss
bereitgestellten Mittel. Die Verwendung der Mittel ist dem Haupt- und
Finanzausschuss nachzuweisen.
Aufgaben
Das Partnerschaftskomitee hat folgende Aufgaben (nach Regel 14):
Was das Komitee entscheidet
Das Komitee entscheidet selbst über die Arbeit.
Es kümmert sich um die Partnerschaften zwischen Städten.
Es fördert diese Partnerschaften (unterstützt sie).
Das Geld
Das Komitee hat Geld vom Stadt-Haushalt (Finanz-Plan).
Der Haupt- und Finanzausschuss gibt das Geld.
Das Komitee muss zeigen, wie es das Geld nutzt.
Der Haupt- und Finanzausschuss kontrolliert das.