Newsletterbeitrag zur Corona Krise

Newsletter Beitrag der GRÜNEN im Landtag NRW

Die Corona-Krise beeinflusst auch weiterhin die Arbeit des NRW-Landtags. Deshalb unterscheidet sich auch diese Ausgabe von „Landtag Aktuell“ erneut von unserem üblichen Newsletter zu Beginn der Sitzungswoche. Wie schon bei der Sondersitzung am vergangenen Dienstag wird auch die Zusammenkunft des NRW-Parlaments an diesem Mittwoch eine besondere sein. Anders als ursprünglich geplant, werden die Abgeordneten nur an einem Tag statt an drei Tagen beraten. Die Tagesordnung wird auf dringend notwendige Beratungspunkte reduziert. Um aus Sicherheitsgründen ausreichend Abstand im Plenarsaal gewährleisten zu können, werden erneut weniger Parlamentarier*innen in Düsseldorf vor Ort sein.

Im Mittelpunkt der Sitzung stehen auch inhaltlich selbstredend die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen. So hat die Landesregierung erneut eine Unterrichtung angekündigt und bringt einen Entwurf für ein Gesetz zur Bewältigung der Corona-Pandemie ein. Trotz der kurzfristigen Vorlage des Gesetzes haben wir es über das Wochenende eingehend geprüft und haben bei einigen Regelungen erhebliche fachliche und auch verfassungsrechtliche Bedenken. Grundrechtseingriffe müssen immer – auch in Krisenzeiten – erforderlich und angemessen, also verhältnismäßig sein. Eine solche Abwägung können wir beim vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung nicht erkennen. So greift die Landesregierung beispielsweise mit der Bestimmung, dass medizinisches und pflegerisches Personal zur Mitarbeit in Krisenzeiten verpflichtet werden kann, tief in Grundrechte wie die Berufsfreiheit ein – anders als der Bund.

Die Regierung von Ministerpräsident Laschet wollte, dass dieses weitreichende Gesetz in einen beschleunigten Verfahren an nur einem Tag verabschiedet wird. Dieses verkürzte Vorgehen lehnen wir ab und haben es gemeinsam mit der SPD-Fraktion verhindert. Wir wollen ein angemessenes und gründliches Beratungsverfahren. Auf unser Drängen ist nun geplant, dass nach der heutigen ersten Lesung und Beratung am kommenden Montag Sachverständige, unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und Verfassungsrechtler*innen, angehört werden und der Landtag am Gründonnerstag erneut zusammenkommt, um über das Gesetz und Änderungen daran abzustimmen. Diese Änderungen müssen nach unserer Ansicht umfassend sein und betreffen wie bereits erwähnt verfassungsrechtliche Bedenken, aber beispielsweise auch den Ausgleich für Ausgaben der Kommunen wegen Maßnahmen des geplanten Infektionsschutzgesetzes, schulpolitische und Regelungen zur Arbeit der Kommunalparlamente.

 

 

Unterstützung für unsere Städte und Gemeinden – Grünes Maßnahmenpaket für die NRW-Kommunen

Einer unserer weiteren Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf ist, dass Schwarz-Gelb die Interessen der Städte und Gemeinden nur unzureichend berücksichtigt. Die Landesregierung stellt darin keinerlei finanzielle Hilfe in Aussicht, obwohl der Großteil der Maßnahmen, die aktuell gegen das Virus erforderlich sind, vor Ort umgesetzt wird, und Milliardeneinbrüche bei Steuereinnahmen zu erwarten sind. Die Kommunen fallen mit ihren kommunalen Unternehmen weder unter den Rettungsschirm des Bundes noch des Landes. Die Lage wird durch fehlende Lösungen der Altschuldenfrage und zur Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Integration Geflüchteter zusätzlich verschärft.

Finanzielle Engpässe dürfen die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter, von Krisenstäben aber auch sonstiger Beratung und Versorgung nicht gefährden. Damit die NRW-Kommunen während und nach der Krise handlungsfähig bleiben, haben wir als Grüne Fraktion ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. Mit unserem vorgeschlagenen Soforthilfe-Programm plädieren wir unter anderem dafür, haushaltsrechtliche Vorgaben so zu ändern, dass die Kommunen zahlungsfähig bleiben und Haushaltssperren vermieden werden. Das Land muss Steuermindereinnahmen durch Corona mithilfe direkter Finanzhilfen abfedern und die Elternbeiträge für ausgefallene Betreuungszeiten – anders als von CDU und FDP bislang vorgesehen – komplett übernehmen. Aktuell laufende, noch von Rot-Grün beschlossene Investitionsprogramme wie der Stärkungspakt Stadtfinanzen und das Konzept „Gute Schule 2020“ müssen verlängert werden. Die Regierung von Ministerpräsident Laschet muss zudem endlich die Pro-Kopf-Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erhöhen und vollständig die Versorgung von Geduldeten finanzieren. In unserem Entschließungsantrag finden sich alle unseren konkreten Punkte zur Unterstützung der Kommunen auf einen Blick.

 

 

Wir müssen in der Krise alle Menschen im Blick behalten

Neben der Wirtschaft und den Kommunen braucht auch unsere soziale Infrastruktur einen Schutzschirm. Unsere Sprecher*innen für Kinder, Jugend und Familie sowie Frauenpolitik, für Flüchtlingspolitik und für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Kommunalpolitik haben daher umfassende Vorschläge für die konkrete Unterstützung unter anderem von Opfern häuslicher Gewalt, Menschen mit Behinderung, Obdachlosen sowie Geflüchteten gemacht. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von Gewalt betroffenen Frauen müssen unter anderem Inobhutnahme-Plätze und die Kapazitäten von Frauenhäusern ausgeweitet werden. Generell gilt, dass Beratungs- und Seelsorgestellen so ausgestattet werden müssen, dass sie in der Corona-Krise auch telefonisch und online weiter Hilfe leisten können. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass gefährdete Kinder auch die Notbetreuung in Kitas und Schulen besuchen dürfen. Um Geflüchtete in den Landeseinrichtungen zu schützen, müssen unter anderem  die Belegung entzerrt und Desinfektionsmittel vorgehalten werden. Die weiteren Forderungen – beispielsweise auch zur Unterstützung von Schwangeren bei der Geburt, von Obdachlosen sowie Drogenabhängigen – sind in diesem Papier zusammengefasst.

 

Soforthilfe jetzt beantragen

In der vergangenen Woche hat der NRW-Landtag einstimmig ein 25 Milliarden Euro Hilfspaket auf den Weg gebracht, um Betrieben und Beschäftigten, aber auch Kleinunternehmer*innen, Solo-Selbstständigen und Kulturschaffenden schnell zu helfen. Unter anderem durch dieses beschleunigte parlamentarische Verfahren, das wir Grüne in dieser besonderen Zeit im Sinne aller Betroffenen unterstützt haben, können die zuletzt genannten Soforthilfe bereits seit Freitag beantragen. Unser Dank gilt hier den Mitarbeiter*innen der zuständigen Bezirksregierungen, die sich bereit erklärt haben, auch am Wochenende Anträge zu bearbeiten, damit die „NRW-Soforthilfe 2020“ schnell greifen kann. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Bleiben wir auch in diesen Zeiten in Kontakt

Die Sitzung des Landtags kann an diesem Mittwoch wie gewohnt per Live-Stream verfolgt werden. Hier geht es ab 10 Uhr zur Übertragung.  Auch viele Sitzungen der Fachausschüsse sollen in den nächsten Wochen live im Internet verfolgt werden können. Das gilt zum Beispiel auch schon für die Anhörung von Expert*innen am kommenden Montag zum Pandemie-Gesetz. Wir freuen uns, wenn wir trotz der notwendigen Einschränkung des persönlichen Kontaktes über die Sozialen Medien Facebook, Twitter und Instagram, per E-Mail und Telefon aber auch unsere Webseite im Austausch bleiben. Dort veröffentlichen wir fortlaufend aktuelle Mitteilungen, zum Beispiel, was wir schulpolitisch in der Corona-Krise für notwendig halten, aber natürlich auch zu anderen aktuellen Themen.

Alles Gute wünscht Ihre Grüne Landtagsfraktion NRW

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