Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Stadt

Das Siegel der „fahrradfreundlichen Stadt“ schmückt seit Jahren unsere Ortseingänge, doch die Realität ist eine andere.

Einleitung

 

Radfahren schont die Umwelt und ist zudem gesund. Bereits heute nutzen viele Menschen in Erkelenz das Fahrrad, um zum Beispiel einzukaufen oder zur Schule fahren. Das Siegel der „fahrradfreundlichen Stadt“ schmückt seit Jahren unsere Ortseingänge, doch die Realität ist eine andere.

Immer mehr Autos befahren unsere Straßen und nutzen den Parkraum. Als Radfahrer gerät man häufig in prekäre Situationen; Radwege enden abrupt auf der Straße oder verlaufen unlogisch, Fahrradstreifen sind schmal und engen Fußwege ein, der Weg zu den weiterführenden Schulen läuft an viel und schnell befahrenen Straßen entlang. Hinzu kommt, dass die Politik der Stadt Erkelenz ihr Hauptaugenmerk immer noch auf den Kfz-Verkehr hat, wie die endlosen Diskussionen um Parkplätze und Verkehrsströme belegen.

Die sogenannte „Verkehrswende“ ist in aller Munde. Im Sinne eines konsequenten Klimaschutzes muss auch unsere Mobilität neu gedacht werden, und da spielt das Fahrrad eine tragende Rolle.

Das Radwegenetz muss ausgebaut werden, auch und gerade in Richtung der Außenorte.

Die Sicherheit der Radfahrer muss verbessert werden; Radwege müssen breit sein und vom Autoverkehr getrennt.

Es gilt die Möglichkeit zu prüfen, ob vom Autoverkehr separierte Fahrradstraßen einrichtbar sind. Effekte wären mehr Sicherheit für die Zweiradfahrer, niedrigere Lärmbelästigung der Anwohner sowie das Image einer tatsächlich fahrradfreundlichen Stadt.

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Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Stadt

Anträge, Beschlüsse, Aussichten

Was konnten wir bereits erreichen? Was wird gerade besprochen? Was sagt die Presse dazu? Die Antworten und alle weiteren wichtigen Inhalte zum Thema Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Stadt findest du hier:

Kurzbeschreibung des Antrags

Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2023 ein neues Produkt „Rad- und Fußverkehr“ im Produktbereich 12 Verkehrsflächen einzurichten.

Hierzu soll ein Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ angelegt werden, über das (konsumtive) Unterhaltungsmaßnahmen für Rad- und Gehwege finanziert werden sollen.
Das neue Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ ist mit dem bestehenden Konto „522100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ zu verrechnen, so dass der Haushalt nicht zusätzlich belastet wird.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat zur Höhe des Ansatzes einen begründeten Vorschlag zu machen.

Begründung

  1. Die Stadt Erkelenz hat sich zum Ziel gesetzt, u. a. aus Klimaschutzgründen den Rad- und Fußverkehr in den nächsten Jahren stärker zu fördern und hierzu viele politische Beschlüsse gefasst (z. B. Radvorrangroutenkonzept, Förderung von Fahrrädern zur beruflichen Nutzung, Beitritt Zukunftsnetz Mobilität, Mobilitätsbeauftragte, Beitritt AGFS, Mobilitätsstation Ostpromenade, Errichtung von Fahrradbügeln & Service Stationen …).
    Es wäre nur konsequent, nun auch die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich auf den aktuellen Stand zu bringen.
    Komfortables und sicheres Radfahren / zu Fuß gehen sollte überall möglich sein. Was bringen uns z. B. Abstellbügel und eine neue Mobilitätsstation in der Innenstadt, wenn die Menschen dort nicht hinkommen?
  2. Der Anteil behinderter Menschen in Erkelenz beträgt 17%. Der Altersdurchschnitt liegt bei 45,1 Jahren und wird sich in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel weiter erhöhen.
    Viele bestehenden Rad- und Gehwege sind nicht barrierefrei und für behinderte und ältere Menschen nur schlecht nutzbar (Stichwort Nullabsenkung, zu schmal, gekippte Gehwege an Hauseinfahrten, keine taktile Bodenleitsysteme).
    Auch vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung sollten die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigt werden.
  3. Der Landtag NRW hat Anfang 2022 ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Rad- und Fußverkehr in NRW zu stärken und sicherer zu gestalten.
    U. a. soll ein landesweiter Radverkehrsanteil von 25% erreicht werden. Die Stadt Erkelenz sollte die Ziele dieses Gesetz unterstützen, indem sie eine gute und sichere Infrastruktur für Radfahrende und zu Fuß gehende schafft.
  4. Zur Bewältigung der Klimakrise wird die Politik in den nächsten Jahren gezwungen sein, einschneidende Maßnahmen zu beschließen. Hiervon wird der Verkehrssektor nicht ausgeschlossen bleiben. Die Kosten für die individuelle Mobilität werden in den nächsten Jahren, nicht zuletzt durch die aktuelle Energiekrise, drastisch steigen.
    Schon heute merken dies viele Menschen in ihrem Portemonnaie. Nicht jeder wird sich in Zukunft ein eigenes (E-)Auto bzw. die Unterhaltskosten dafür leisten können und somit auf die Alternativen angewiesen sein. Damit auch in Zukunft jeder, egal wie viel er bzw. sie verdient, an der Mobilität teilhaben kann, müssen die Alternativen stärker ausgebaut werden. Auch vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Erkelenz pro-aktiv die Nahmobilität fördern und hierzu die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigen.
  5. Lt. Anfrage vom 18.1.2022 wurde in 2020 nur ein Gehweg über das Konto 522100 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ im Produkt 120 101 220 000 umgesetzt (28.417 Euro von 343.484 Euro) und im Jahr 2021 keine Rad- bzw. Gehwegsanierung über dieses Produkt finanziert (siehe Anhang).
    Die Aussage der Verwaltung, die Instandhaltung bestehender Rad- und Gehwege würden über dieses Produkt abgewickelt, halten wir für unzureichend.

Pressemitteilung zum Thema

Historie des Antrags

  • 13.10.2022 Antrag zurückgezogen

    Aus Abstimmungen vorheriger Ausschusssitzungen war erkennbar, dass dieser Antrag keine Mehrheit im Stadtrat erhalten würde. Daher haben wir unseren Antrag in der Ratssitzung zurückgezogen.

  • 31.05.2022 Antrag gestellt

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Kurzbeschreibung des Antrags

Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2022 ein neues Produkt „Rad- und Fußverkehr“ im Produktbereich 12 Verkehrsflächen einzurichten.

Hierzu soll ein Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ angelegt werden, über das (konsumtive) Unterhaltungsmaßnahmen für Rad- und Gehwege finanziert werden sollen.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat zur Höhe des Ansatzes einen begründeten Vorschlag zu machen.

Begründung

1)

Die Stadt Erkelenz hat sich zum Ziel gesetzt, u. a. aus Klimaschutzgründen den Rad- und Fußverkehr in den nächsten Jahren stärker zu fördern und hierzu viele politische Beschlüsse gefaßt (z. B. Radvorrangroutenkonzept, Förderung von Fahrrädern zur beruflichen Nutzung, Beitritt Zukunftsnetz Mobilität, Mobilitätsbeauftragte, Beitritt AGFS, Mobilitätsstation Ostpromenade, Errichtung von Fahrradbügeln & Service Stationen …).

Es wäre nur konsequent, nun auch die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich auf den aktuellen Stand zu bringen.

Komfortables und sicheres Radfahren / zu Fuß gehen sollte überall möglich sein. Was bringen uns z. B. Abstellbügel und eine neue Mobilitätsstation in der Innenstadt, wenn die Menschen dort nicht hinkommen?

 

2)

Der Anteil behinderter Menschen in Erkelenz beträgt 17%. Der Altersdurchschnitt liegt bei 45,1 Jahren und wird sich in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel weiter erhöhen.

Viele bestehenden Rad- und Gehwege sind nicht barrierefrei und für behinderte und ältere Menschen nur schlecht nutzbar (Stichwort Nullabsenkung, zu schmal, gekippte Gehwege an Hauseinfahrten, keine taktile Bodenleitsysteme)

Auch vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung sollten die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigt werden.

 

3)

Der Landtag NRW hat letzte Woche ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen, welches zum 1.1.2022 in Kraft treten wird. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Rad- und Fußverkehr in NRW zu stärken und sicherer zu gestalten.

U.a. soll ein landesweiter Radverkehrsanteil von 25% erreicht werden. Die Stadt Erkelenz sollte die Ziele dieses Gesetz unterstützen, indem sie eine gute und sichere Infrastruktur für Radfahrende und zu Fuß gehende schafft.

 

4)

Zur Bewältigung der Klimakrise wird die Politik in den nächsten Jahren gezwungen sein, einschneidende Maßnahmen zu beschließen. Hiervon wird der Verkehrssektor nicht ausgeschlossen bleiben. Die Kosten für die individuelle Mobilität werden in den nächsten Jahren drastisch steigen.

Schon heute merken dies viele Menschen in ihrem Portemonnaie. Nicht jeder wird sich in Zukunft ein eigenes (E-)Auto bzw. die Unterhaltskosten dafür leisten können und somit auf die Alternativen angewiesen sein. Damit auch in Zukunft jeder, egal wie viel er bzw. sie verdient, an der Mobilität teilhaben kann, müssen die Alternativen stärker ausgebaut werden. Auch vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Erkelenz pro-aktiv die Nahmobilität fördern und hierzu die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigen.

Historie des Antrags

  • 18.12.2021 Antrag abgelehnt

    Der Antrag wurde am 18.12 im Haupt- und Finanzausschuss von den anderen Parteien und der Verwaltung abgelehnt, obwohl die Umsetzung des Antrages nachträglich auf 2023 geändert wurde.

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Kurzbeschreibung des Antrags

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung des „Grünen Pfeils für den Radverkehr“ zu prüfen.

 

 

Begründung

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Grünen Pfeil für Radfahrer*innen, der das ampelfreie Rechtsabbiegen ermöglicht, dort flächendeckend in der Stadt anzubringen, wo er sinnvoll und ausreichend sicher für alle Verkehrsteilnehmer*innen genutzt werden kann.

Zu berücksichtigen ist dabei auch die Sicherheit des Fußverkehrs. Deshalb sollen Kreuzungen ausgewählt werden, die übersichtlich und sicher genug sind, Fußgänger*innen zu sehen und für die Radfahrer*innen gleichzeitig eine Fahrt ohne Wartezeit ermöglichen.

Die Verwaltung möge dazu mögliche Stellen für die Anbringung des Grünen Pfeils für Radfahrer*innen in der Stadt prüfen und einrichten.

Mit der Änderung der StVO ist ab dem 28. April 2020 der Einsatz eines grünen Pfeils nur für Radfahrer*innen möglich. Radfahrende dürfen in diesem Fall rechts abbiegen, auch wenn die Ampel Rot zeigt. Voraussetzung hierfür ist, dass Radfahrer*innen trotzdem anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden.

Dabei geht es unter anderem auch um die Reduzierung von Gefahren, denen Radfahrende durch abbiegende Lastwagen ausgesetzt sind. In den Niederlanden, Frankreich und Belgien sind solche Verkehrszeichen seit vielen Jahren bereits erfolgreich im Einsatz.

Wir GRÜNEN sehen hier eine kostengünstige Möglichkeit den Radverkehr in Erkelenz attraktiver und sicherer zu gestalten.

Die Stadt Erkelenz verfolgt eine nachhaltige Stadt- und Verkehrsplanung. Lt. dem letzten Sachstandsbericht Klimaschutz und Umwelt können durch den Ausbau des Radverkehrs die Gesamt-Emissionen der Stadt Erkelenz gesenkt werden. Mit der Einführung des „Grünen Pfeils für den Radverkehr“ wird die Attraktivität des Radverkehrs erheblich gesteigert und somit die Nachhaltigkeitsziele der Stadt unterstützt.

Historie des Antrags

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Kurzbeschreibung des Antrags

Fahrradfreundliche Arbeitgeber können sich durch den Allgemeinen Deutschen FahrradClub (ADFC) zertifizieren lassen. Hierdurch wird die Stadt Erkelenz ihrer Vorbildfunktion gerecht und motiviert andere Arbeitgeber in der Region, ebenfalls fahrradfreundliche Bedingungen für ihre Mitarbeiter zu schaffen (z. B. Umkleideräume, Fahrradbügel, Jobrad).

Gemeinsam mit den Fraktionen von der CDU, SPD, den Freien Wählern und der Bürgerpartei haben wir die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Zertifizierung der Stadtverwaltung Erkelenz als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ möglich ist.

Historie des Antrags

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Kurzbeschreibung des Antrags

Den Einwohnern des Umsiedlungsstandort Keyenberg, Kuckum, Westrich und Berverath – neu – wurde mitgeteilt, dass im Herbst 2019 der Radweg zwischen dem Umsiedlungsstandort beleuchtet wird.

Bitte teilen Sie den Mitgliedern des BKA den derzeitigen Stand der Bauplanung und den Zeitplan bis zur Fertigstellung der Beleuchtung mit.

Historie des Antrags

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