Verkehr
Aktuelle Artikel zu Verkehr








Anträge, Beschlüsse, Aussichten
Was konnten wir bereits erreichen? Was wird gerade besprochen? Was sagt die Presse dazu? Die Antworten und alle weiteren wichtigen Inhalte zum Thema Verkehr findest du hier:
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Erkelenz beantragt, den Rat der Stadt Erkelenz im zuständigen Ausschuss über Sachstand:
„Aktueller Status und geplante Maßnahmen der Lärmaktionsplanung“
zu informieren und die Umsetzung des Lärmaktionplans zu diskutieren.
Begründung:
Die wesentlichen Aufgaben der Lärmaktionsplanung ist die Reduzierung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm (z. B. KFZ-Verkehr). Aber auch gesetzliche Vorgaben zwingen die Stadt dazu, die Lärmbelastung im Stadtgebiet zu messen und zu reduzieren. Der Rat hat aus diesem Grund am 26.09.2018 einen Lärmaktionsplan beschlossen. Am 18.11.2018 wurde der Lärmaktionsplan – Stufe II beschlossen und im Mai 2019 der Lärmaktions-plan – Stufe III erstellt.
Es ist daher zu informieren und zu diskutieren, inwieweit dieser beschlossene Lärmaktionsplan Stufe II + III umgesetzt wurde und welche Maßnahmen getroffen wurden.
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Historie des Antrags
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12.05.2023 Antrag gestellt
Historie des Antrags
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26.01.2023 Pressemitteilung veröffentlicht
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05.11.2022 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, sich für den Fußverkehrs-Check NRW 2023 zu bewerben.
Begründung
Gehen ist die ursprünglichste Form der Fortbewegung. Zu Fuß zu gehen hält außerdem fit und trägt zur Reduktion der Lärm-, CO2- und Schadstoffbelastung bei. Dennoch wurde der Fußverkehr in den letzten Jahren bei der Stadt- und Verkehrsplanung oft vernachlässigt.
Um einen Prozess zur Förderung des Fußverkehrs zu initiieren, bietet das Zukunftsnetz Mobilität NRW ihren Mitgliedern ein Unterstützungspaket (Fußverkehrs-Check) an, um für die Belange des Fußverkehrs zu sensibilisieren und gemeinsam mit den Bürger*innen Verbesserungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
Ziel des Fußverkehrs-Check ist es, dass die Kommunen ihre Gehwege sicherer, attraktiver und barrierefrei gestalten und dadurch die Aufenthalts- und Lebensqualität für alle Menschen verbessern. Mit dem Fußverkehrs-Check können Kommunen überprüfen, wo es Verbesserungsmöglichkeiten für sie gibt und wie man diese am besten umsetzt.
Begehungen sind das Kernstück des Fußverkehrs-Check – sie geben den Teilnehmenden vor Ort die Gelegenheit, Probleme und Sichtweisen auszutauschen und neue Lösungsansätze und Ideen zu diskutieren. Es folgt eine Stärken-Schwäche-Analyse sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten, die gemeinsam von Bürger*innen und Expert*innen erarbeitet werden.
Die verschiedenen Etappen des Fußverkehrs-Checks werden von einem Planungsbüro begleitet, das die Veranstaltungen moderiert, die Themen bündelt und die Ergebnisse zusammenfasst. Zum Abschluss bekommt jede teilnehmende Kommune eine Auswertung und Handlungsempfehlung. Die Umsetzung ist freiwillig!
Die „Arbeitsgruppe Fuß- und Radverkehr“ kann diese Aufgabe nicht leisten, da ihr hierzu u. a. die notwendige fachliche Expertise fehlt.
Erkelenz ist seit Dezember 2020 Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und kann sich deshalb für den Fußverkehrs-Check bewerben. Die Bewerbungsfrist endet voraussichtlich am 28. Februar 2023. Ein politischer Beschluss ist für eine erfolgreiche Bewerbung von großem Vorteil.
Auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Stadtentwicklung und der Erkelenzer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) macht eine Bewerbung Sinn.
Sollte die Bewerbung der Stadt Erkelenz erfolgreich sein, kann sie über den Umfang und die Themenschwerpunkte ihres Fußverkehrs-Checks selbst entscheiden. Dieser kann z. B. die Barrierefreiheit einer bestimmten Wegebeziehung, einen speziellen Schulweg oder die bereits beschlossenen Pilotprojekte der bespielbaren und besitzbaren Stadt betreffen. Synergieeffekte durch die Einbeziehung der „Arbeitsgruppe Fuß- und Radverkehr“ sind ebenfalls zu erwarten.
Die Kosten für den Fußverkehrs-Check werden zu 100 Prozent vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Für die Erkelenzer Verwaltung fällt somit nur ein minimaler Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand für einen überschaubaren Zeitraum (ca. 3 Monate) an, da der Hauptaufwand durch das beauftrage Planungsbüro geleistet wird.
Der Behindertenbeauftragte der Stadt Erkelenz, der lokale Teilhabe-Kreis Erkelenz sowie der BSV Heinsberg und der Sozialverband VdK Erkelenz unterstützen die Bewerbung für den Fußverkehrs-Check NRW 2023.
Historie des Antrags
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13.10.2022 Antrag abgelehnt
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31.05.2022 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Der Bezirksausschuss Erkelenz Mitte beantragt, die Verwaltung der Stadt Erkelenz möge prüfen, die derzeitigen Rampenschwellsteine der beiden Aufpflasterungen auf der Südpromenande durch sanftere Rampenschwellsteine (z. B. Sinussteine) zu ersetzen.
Begründung
Bündnis 90/Grüne Erkelenz möchte die Verkehrssicherheit und den Fahrkomfort für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer / Elektrokleinfahrzeuge im Bereich der Südpromenade verbessern.
2008 wurde die Südpromenade komplett neu geplant und verkehrsberuhigt umgestaltet. Hierbei wurden u. a. zwei Straßenaufpflasterungen im Bereich des Johanniter-Stifts und des Bistro Inclusio errichtet.
Zur Sicherstellung der dort angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurden bei den Aufpflasterungen Rampenschwellsteine mit einer „relativ harten“ Neigung verwendet. Diese bremsen nicht nur den KFZ-Verkehr, sondern auch den übrigen Verkehr aus.
Gerade für den Radverkehr, e-Scooter und Elektromobile für Senioren (ab 10 km/h) stellen diese ein großes und zum Teil gefährliches Hindernis dar. Aus diesem Grund weichen diese Verkehrsteilnehmer im Bereich der Aufpflasterungen häufig auf den abgesenkten Gehweg aus und umfahren dadurch die Aufplasterungen. Hierbei kann es zu einer Gefährdung des Fußverkehrs kommen.
Zusätzlich besteht für nicht ortskundige e-Bike- oder e-Scooter Nutzer beim Auffahren der Rampenschwellsteine Sturzgefahr, da mit einem solchen Hindernis auf einer Straße in der Regel nicht gerechnet werden kann.
Die Aufpflasterungen im Bereich der Brückstraße zeigen, dass Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gut in Einklang gebracht werden können. Hier wurden Rampensteine mit einer sanfteren Neigung (Sinussteine) verwendet, die den KFZ-Verkehr ausbremsen und für den übrigen Verkehr gut überwindbar sind.
Historie des Antrags
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31.05.2022 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung der Stadt Erkelenz prüft schnellstmöglich die Fördermöglichkeiten des Programms: ReViergewinnt – Stadtentwicklungsprogramm für das Rheinische Revier zur Realisierung der Neugestaltung und Umwandlung des Parkhauses Ostpromenade zu einem modernen Mobilitätshub mit ausreichend Parkmöglichkeiten für die Innenstadt. Alternativ wäre auch die Realisierung einer Tiefgarage an anderen Stellen der Innenstadt prüfbar.
Begründung
Die Umgestaltung der Innenstadt gemäß dem InHK 2030 wird zu mehr Aufenthaltsqualität in der Kernstadt von Erkelenz führen. Diese Umgestaltung im Rahmen der dringend notwendigen Sanierung der Versorgungsleitungen jetzt durchzuführen, ist alternativlos.
Zum Gelingen dieses Konzeptes gehört aber auch die gute Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit des Zentrums. Da der öffentliche Nahverkehr auch mittelfristig nicht in der Lage erscheint, diese Aufgabe wahrzunehmen, ist es unerlässlich, derzeit ausreichende Möglichkeiten für den motorisierten Individualverkehr zu schaffen.
Die Umgestaltung des Parkhauses Ostpromenade bietet die Möglichkeit, Raum für eine bessere Anbindung des ÖPNV sowie Ersatz für die wegfallenden Parkplätze im Bereich des Marktes zu schaffen. Um möglichst vielen Bewohnern unserer Innenstadt die Möglichkeit zu bieten, auf Elektromobilität umzusteigen, wäre es auch sinnvoll in diesem Parkhaus ein Geschoss zur Dauervermietung von Parkflächen mit installierter Wallbox anzubieten. Auf dem Gebäude durch Sonnenenergie erzeugter Strom könnte so direkt an die Verbraucher weitergegeben werden.
Ein solches Parkhaus böte unserer Stadt folgende wichtige Möglichkeiten:
- dem Innenstadthandel die erforderlichen Parkflächen für die Kundschaft bereit zu stellen
- die Verkehrssituation in der Innenstadt zu entspannen
- eine zukunftsweisende Anbindung des ÖPNV an die Kernstadt zu gewährleisten
- vielen Bürgern den Zugang zu Elektromobilität zu ermöglichen
- einen weiteren wichtigen Baustein im Rahmen der Energie- und Verkehrswende zu setzen.
Das jetzt von der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung vorgestellte Programm zur Stadtentwicklung in Verbindung mit den Hilfsangeboten für Kommunen bietet nicht nur den finanziellen Rahmen für dieses Projekt, mit dem Programm wird die Stadt Erkelenz auch bei der Planung und Realisierung dieses Projektes unterstützt.
Da gerade der derzeit durch die Corona-Epidemie und dem damit verbundenen Umsatzrückgang angeschlagene Einzelhandel in der Stadt Erkelenz durch die Neugestaltung der Innenstadt (Baubedingte Verkehrsbehinderungen/Wegfall von Parkflächen) große Sorgen um den Erhalt der Geschäfte hat, wäre die zügige Umsetzung des neuen, ökologisch sinnvollen Parkhauses Ostpromenade darüber hinaus ein gutes Zeichen an die Erkelenzer Bürger*innen und Geschäftsinhaber*innen. Die Akzeptanz der Umgestaltung der Innenstadt wird gesteigert.
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Presseinfo Landesregierung NRW
ReViergewinnt: Mit dem neuen Stadtentwicklungs-Programm „Rheinisches Revier der Zukunft“
Historie des Antrags
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30.06.2021 Pressemitteilung veröffentlicht
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26.06.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath/Tenholt beantragt, die Verwaltung der Stadt Erkelenz möge prüfen, auf welchem Wege die in der Anlage genannten Wirtschaftswege besser vor der unerlaubten Nutzung durch den motorisierten Individualverkehr zu schützen ist.
Begründung
In der nahen Umgebung von Hetzerath sind einige asphaltierte Feldwege, die von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen jeden Alters genutzt werden. Diese Feldwege sind in der Anlage eingezeichnet. Obwohl diese Feldwege für den motorisierten Privatverkehr (bis auf die Befahrung durch Landwirtschafts- und Forstverkehr) gesperrt sind, kommt es immer wieder vor, dass diese beispielsweise von PKW und kleineren Transportern als Abkürzung auf ihrer Route genutzt werden. Oft führt das dann zu Interessenkonflikten zwischen berechtigten und unberechtigten Nutzer*innen.
Im Interesse der schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere älterer Fußgänger*innen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen oder auch kleinen Kindern, die auf den Wegen z. B erste Wege auf dem Fahrrad zurücklegen, sind hier weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Tatsächlich reichen die bisherigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen der Beschilderung nicht mehr aus.
In der Stadt Erkelenz selbst werden bereits Fahrbahnschwellen erfolgreich eingesetzt, so beispielsweise in Matzerath (Schwarzer Weg) oder in Schwanenberg (Tichelkamp), siehe Anhang.
Aber auch jedes andere probate Mittel zum Schutz der berechtigten Nutzer *innen gegen Gefährdungen durch illegale Nutzung der Wirtschaftswege ist hier willkommen.
Historie des Antrags
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19.05.2021 Beratung im BZA
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23.01.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Bezirksausschusses Golkrath:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Lärmmessungen in Houverath durchzuführen, bei den zuständigen Straßenbaulastträgern Lärmschutzmaßnahmen einzufordern und soweit möglich lärmreduzierende Maßnahmen, wie z. B. die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, in eigener Zuständigkeit durchzuführen.“
Begründung
Bereits in der Sitzung des Bezirksausschusses Golkrath vom 04.10.2012 wurde ein Schreiben von Anwohnern zur Lärmbelästigung in Houverath durch die Bundesautobahn A 46 erörtert und der einstimmige Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung) getroffen, Immissionsmessungen durchzuführen und an die entsprechenden Behörden weiterzuleiten.
Historie des Antrags
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23.10.2020 Antrag gestellt
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