Anträge
Für die Umsetzung unser politischen Ziele sind Anträge das effektivste Mittel. Hier findest du aktuelle Anträge sowie deren Verlauf, nachdem sie in den Ausschüssen bzw. im Stadtrat diskutiert wurden.
Kurzbeschreibung des Antrags
Die in 2013 eingerichtete Behelfsbushaltestelle wurde leider mit dem Fahrplanwechsel zum 01.01.2020 ohne Vorankündigung und Begründung entfernt.
Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath bittet die Stadt Erkelenz zu prüfen, ob die Bushaltestelle als ordentliche Haltestelle eingerichtet werden kann.
Historie des Antrags
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08.11.2020 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Stadt Erkelenz spricht sich für die Einführung von „Mitfahrbänken“ als Ergänzung zum ÖPNV aus und prüft in diesem Zusammenhang mögliche geeignete Standorte für diese, insbesondere in den Dörfern. Die BZA sind in die Standortermittlung einzubeziehen.
Begründung
Ein vielfältiges Angebot an Mobilität im ländlichen Raum trägt maßgeblich zur Lebensqualität bei. Auch wenn die meisten Haushalte im Erkelenzer Land über mindestens einen PKW verfügen und auch eine Anbindung an den ÖPNV häufig gegeben ist, wird dieses Angebot als unzureichend angesehen. Vor allem in den Abendstunden und am Wochenende ist es begrenzt oder gar nicht verfügbar.
Mitfahrbänke gibt es bereits in vielen Kommunen quer durch die Republik. Sie stellen eine unkomplizierte Möglichkeit dar, von A nach B zu kommen und sind eine ökologisch sinnvolle Ergänzung, da durch die personelle Auslastung von ursprünglichen Einzelfahrten der private PKW-Verkehr reduziert und somit Straßen und Umwelt entlastet werden. Die Bänke werden an strategisch günstigen Plätzen aufgestellt und sind mit einer ausklappbaren Richtungstafel bestückt. Der Fahrgast kann die Richtung, in die er gerne mitgenommen werden möchte, ausklappen. Der mitnehmende Autofahrer erkennt sofort, wohin die Reise gehen soll.
Besonders gut angenommen werden Mitfahrbänke, wenn sie von ortsansässigen Vereinen und Bürgergemeinschaften mitgetragen werden. Dieses ist in Holzweiler der Fall und ein gelungenes Beispiel bürgerschaftlichen Engagements und erster Akzeptanz für das Projekt. Ein guter Zeitpunkt um in die Planung für weitere Erkelenzer Dörfer einzusteigen, Fördermittel zu generieren und mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit zu flankieren.
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Historie des Antrags
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20.09.2021 Antrag abgelehnt
Der Antrag wurde im Stadtentwicklungsausschuss von den anderen Parteien und der Verwaltung abgelehnt
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24.04.2021 Pressemitteilung veröffentlicht
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15.04.2021 Antrag gestellt
Vorbereitung aus dem Ausstieg aus der Braunkohle
Antrag gestellt Antrag beschlossen Antrag abgelehntKurzbeschreibung des Antrags
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss:
Die Stadt Erkelenz veranlasst die gerichtliche Überprüfung, inwieweit die weitere Inanspruchnahme städtischen Gebietes durch den Tagebaubetreiber RWE dem Gemeinwohl dient.
Die Verwaltung der Stadt Erkelenz bereitet sich zeitnah auf einen vorzeitigen Braunkohleausstieg und der damit verbundenen nochmaligen Verkleinerung der Tagebaufläche Garzweiler II vor. Rat und Verwaltung erstellen ein Alternativszenario, einen Plan B, für den Fall, dass weite Teile der Stadt Erkelenz nun nicht dem Braunkohletagebau Garzweiler II zum Opfer fallen und auch Teile der Altorte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath, erhalten bleiben können.
Historie des Antrags
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16.10.2018 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Im Rahmen der Umsiedlung für den Tagebau Garzweiler II stehen immer mehr Gebäude und Grundstücke in den Umsiedlungsstandorten leer. Durch die Nichtnutzung der Gebäude kommt es immer mehr zu unbefugten Betretungen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten.
Viele Bürger berichten, das sie bei Beschwerden über Verunreinigungen, Wildwuchs oder auch Müllablagerungen im Bereich der unbewohnten Gebäude bzw. deren Grundstücken buchstäblich von Pontius nach Pilatus telefonieren müssen, weil nicht erkennbar ist, ob es sich jetzt um Eigentum der Fa. RWE oder um öffentlichen Raum oder um auch um noch nicht an RWE übergebenen Leerstand handelt.
Historie des Antrags
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05.10.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung der Stadt Erkelenz wird beauftragt, unverzüglich Verhandlungen mit der Fa. RWE und der Deutschen Post AG zur Errichtung mindestens eines Briefkastens am Umsiedlungsstandort Keyenberg/Kuckum/Westrich und Berverath -neu- aufzunehmen und auf eine schnellstmögliche Realisierung dieses Vorhabens hinzuarbeiten.
Historie des Antrags
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13.10.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Stadt Erkelenz wird beauftragt, gemeinsam mit den Einwohnern von Kuckum neu und dem Tagebaubetreiber RWE die Detailplanung und den Ausbau der Kuckumer Marktes voranzutreiben.
Im Lauf der nächsten Monate werden viele weitere Umsiedler tagebaubedingt ihren Lebensmittelpunkt an den Umsiedlungsstandort Kuckum neu verlegen. Derzeit handelt es sich um einen Standort ohne jegliche Aufenthaltsqualität.
Mit dem Kuckumer Markt soll nach den Vorstellungen der Planer und Bürger ein Dorfmittelpunkt geschaffen werden, der auch ein Treffpunkt und Veranstaltungsort dienen soll. Zur Steigerung der Lebensqualität am Umsiedlungsstandort ist der Kuckumer Markt nun zu realisieren.
Historie des Antrags
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05.10.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Grünflächenplanung des öffentlichen Raums im Umsiedlungsstandort Keyenberg, Kuckum, Westrich und Berverath (neu) wird unter Einbeziehung der Umsiedler hinsichtlich des Artenschutzes und der klimatischen Veränderungen überarbeitet
Historie des Antrags
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01.10.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Stadt Erkelenz vereinbart mit der Fa. RWE, das in den Umsiedlungsorten in einem Radius von 100 Metern keine Rückbauaktionen bzw. Rodungsarbeiten ohne Einverständnis der dort jeweils lebenden Bürger durchgeführt werden.
Ausgenommen davon sind Rückbauarbeiten oder Rodungsarbeiten die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zur Abwehr einer Gefahr durchgeführt und so auch schriftlich vom Tagebaubetreiber RWE begründet werden.
Historie des Antrags
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05.10.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Stadt Erkelenz verändert Abstimmung mit der Fa. RWE als derzeitiger Eigentümer die Straßenführung der Straßen Helmut-Clever-Weg/St.-Martinus-Straße wie folgt:
Die bisherige Verkehrsregelung, Helmut-Clever-Weg, Vz.: 205 / St. Martinus-Straße Vorfahrtsberechtigt wird geändert in:
Die St.-Martinus-Straße aus Richtung Mennekrath kommend Helmut-Clever-Weg wird zur Vorfahrstraße mit abknickender Vorfahrt. Die Verkehrsführung wird durch VZ 295 angezeigt. Die St.-Martinus-Straße aus Richtung wird an der Einmündung HelmutClever-Weg mit dem VZ 205 Vorfahrt gewähren, wartepflichtig.
Dem Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr wird weiterhin Vorrang gewährt, in dem im Einmündungsbereich aus Richtung Mennekrath kommend in Richtung Borschemich eine Fußgänger- und Fahrradfurt mit entsprechender Beschilderung VZ 1000-32 eingerichtet wird.
Historie des Antrags
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05.10.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Der BKA der Stadt Erkelenz fordert die Verwaltung der Stadt Erkelenz auf, dem BKA zu berichten, ob es möglich ist, gemeinsam mit der Fa. RWE dafür zu sorgen, dass die Straßen im Umsiedlungsstandort Keyenberg/Kuckum/Westrich und Berverath -neu-,
a) Regelmäßig, d. h. mindestens einmal die Woche, gereinigt werden, und
b) Der Endausbau der Straßen in derart vorgezogen werden kann, dass die Straßen am Umsiedlungsstandort bereits in den kommenden Monaten für den Endausbau vorbereitet werden und die Straßen ihre endgütige Höhen bekommen und Fahrbahnunebenheiten beseitigt werden.
Historie des Antrags
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13.10.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Wir fordern im Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und Landfolge ein Abrissmoratorium für die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath.
Die RWE Power AG soll durch den rat der Stadt Erkelenz aufgefordert werden so lange keine Häuser abreißen zu lassen bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt.
Historie des Antrags
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01.03.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Durch den Wegfall einige Verbindungsstraße im Bereich des Tagebaugebietes, durch veränderte Trassenführung der A 44/A46/A61 und durch den Bau der Tagebaurandstraße ist mit einer Veränderung der Verkehrsflüsse zu rechnen.
BAB bedingt sind diese Veränderungen bereits wahrnehmbar. Um festzustellen, wie relevant diese Veränderungen sind, ist es nötig, jetzt eine Bestandsaufnahme des Durchgangsverkehrs durchzuführen, um eine Ausgangsbasis zu haben.
Sollten die Kosten für diese Verkehrserhebung nicht durch die von der Fa. RWE jährlich zu zahlenden pauschalen Aufwandszahlung gedeckt sein, werden die Kosten für diese notwendige Maßnahme der Fa. RWE gesondert in Rechnung gestellt.
Historie des Antrags
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05.10.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz stellt gemäß § 48 (1) der GO NRW, den Antrag, die Tagesordnung der 2. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge am 15.03.2021 um den Tagesordnungspunkt: Schutzwall Holzweiler – aktueller Planungsstand und Beratung über die Erstellung des sog. Schutzwalls zu ergänzen, den Ausschuss durch die Verwaltung der Stadt Erkelenz über den aktuellen Planungsstand zum Bau des sog. Schutzwalls um den Ortsteil Holzweiler zu unterrichten und ein Beratung im Fachgremium zu ermöglichen.
Nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz handelt es sich hierbei um einen Tagesordnungspunkt, der auf Grund der Aufgabenzuweisung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge in diesem behandelt werden muss und der auf Grund der Sitzungsintervalle dieses Ausschusses in der 2. Sitzung am 15.03.2021 behandelt werden sollte.
Insbesondere bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen um Information und Diskussion zu folgenden Planungsstufen des sog. Schutzwalls:
- Wie ist die Lage des Schutzwalls um die Ortschaft Holzweiler geplant?
- Warum wartet der Bergbautreibende mit der Umsetzung der Planung nicht die anstehende Leitentscheidung der Landesregierung NRW zum Tagebau Garzweiler II ab und nimmt die in dieser Leitentscheidung vermutlich festgelegten Hinweise zum zukünftigen Tagebaurand in seine Planungen mit auf?
- Wird dieser sog. Schutzwall wieder nach „Deponierecht“ errichtet, besteht also hauptsächlich aus Bauschutt, der dort angeliefert wird?
- Wird auch dieser sog. Schutzwall wie auch die sog. Schutzwälle um Wanlo und Venrath/Kaulhausen mit bis zu 5 % Stoffen ohne Bezeichnung, also z. b. mit problematischen Klärschlämmen o. ä. befüllt?
- Verschiedene Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz haben immer wieder gefordert, dass der sog. Schutzwall um Holzweiler mit dem Wegfall seiner „Schutzfunktion“ wieder rückgebaut werden sollte. Spielt diese Rückbaumöglichkeit in den Gesprächen zwischen der Stadt Erkelenz, dem Tagebaubetreiber und ggf. der Bez.-Reg. Köln eine Rolle und zu welcher Entscheidung sind die Gesprächspartner bei diesem Thema gekommen?
- Nach Anwohnerberichten wurde bei der Errichtung des Schutzwalls in Venrath/Kaulhausen offensichtlich auch „nach Feierabend“ angeliefert, d. h. es wurde unbeaufsichtigt Material auf den Wall gekippt. Ob das Betriebspersonal über diese Nutzung der Deponie informiert war, ist nicht bekannt. Wie will die Stadt Erkelenz vermeiden, dass auf einer Deponie auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz – in diesem Fall des geplanten sog. Schutzwalls um Holzweiler – unkontrolliert Stoffe abgelagert werden?
Begründung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen hat am Freitag, dem 05.03.2021, aus der Presse erfahren, dass der Tagebaubetreiber plant, ab Mitte April 2021 mit dem Bau des sog. Schutzwalls zu beginnen.
Es ist nach Angaben der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen unverständlich, dass weitergehende Informationen des Rates über diese Absicht bislang nicht erfolgten. Insbesondere die o. g. Fragen der Grünen waren Thema bei der Planung des Walls gewesen und sind bislang nicht geklärt. Darüber hinaus ist sich die Fraktion der Grünen sicher, dass auch andere Fraktionen in Sachen des sog. Schutzwalls noch Redebedarf haben.
Der Bau des sog. Schutzwalls auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz um die Ortschaft Holzweiler ist ein Thema von besonderer kommunalpolitischer Bedeutung und bedarf der Information und Diskussion im Rat und den zuständigen Ausschüssen. Der Sachverhalt wurde jedoch erst nach der Zusendung der Tagesordnung der 2. Sitzung des Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge veröffentlicht und nur dadurch den Rats- und Ausschussmitgliedern bekannt gegeben. Der Sachverhalt findet sich nicht auf der Tagesordnung der 2. Sitzung des o.g. Ausschusses wieder. Zumindest nach Auffassung der Fraktion der Grünen hätte ein solches, auch in der Gestaltung des Grünen Bandes und der zukünftigen Tagebaufolgelandschaft zu beachtendes, wichtiges Thema in öffentlicher Sitzung beraten werden müssen.
Da sich auf Grund der zeitlichen Abfolge nun keine andere Möglichkeit der Beratung bietet, ist nach Auffassung der Fraktion der Grünen eine Behandlung des Sachverhaltes in der 2. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge alternativlos.
Historie des Antrags
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08.03.2021 Pressemitteilung veröffentlicht
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05.03.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Der Rat der Stadt Erkelenz fordert das Land Nordrhein-Westfalen, die Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und das Unternehmen RWE dazu auf, die L 12 zwischen Holzweiler und Keyenberg erst dann bergbaulich in Anspruch zu nehmen, wenn eine Ersatzverbindung dem Verkehr übergeben werden kann.
Gemeinsam mit den Ratsfraktionen der CDU, FDP, Freie Wähler und Bürgerpartei haben die Erkelenzer Grünen einen Antrag zum vorläufigen Erhalt der L 12 zwischen Holzweiler und Keyenberg eingebracht. Nach Ansicht der Antragsteller ist Eile geboten.
Historie des Antrags
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02.11.2022 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Im Rahmen der fortschreitenden Inanspruchnahme der heimischen Landschaft für den Tagebau Garzweiler II durch den Tagebaubetreiber RWE fordern BÜNDNIS 90/Die Grünen Erkelenz RWE auf, die Bäume an der ehemaligen L 277 zwischen der Ortslage Keyenberg, Höhe Borschemicher Straße und der ehemaligen Zufahrt Ortseinfahrt Rtg. Immerath, kurz hinter der Einmündung Lützerath, frühestens mit der tatsächlichen bergbaulichen Inanspruchnahme der Ortschaft Keyenberg zu fällen.
Historie des Antrags
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27.09.2020 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen stellt nachfolgenden Antrag zur Beratung im Rat der Stadt:
„Die Stadt Erkelenz tritt dem Klima-Bündnis bei“.
Begründung
Das Klima-Bündnis ist das größte europäische Städtenetzwerk (1800 Kommunen in 27 Ländern) mit dem Schwerpunkt kommunaler und internationaler Klimaschutzmaßnahmen. In unserer Region sind die Städte Aachen, Mönchengladbach, Brüggen, Bergheim und Eschweiler bereits Mitglieder. Seit 1990 engagiert sich das Klima-Bündnis auf zahlreichen Ebenen für Klimaschutz und den Schutz des Regenwaldes am Amazonas sowie der dort lebenden indigenen Völker.
Vorteile eines Beitritts wären:
- Gegenseitiger Austausch zwischen den Mitgliedskommunen (Netzwerken)
- Unterstützung von Kommunen durch die europäische Geschäftsstelle des Klima-Bündnis
- Zusammenarbeit des Klima-Bündnis mit Kommunen
- Klimaschutzmaßnahmen vor Ort
- Einsatz von Instrumenten zum CO2-Monitoring
- Erarbeiten von Kampagnen, z.B. nachhaltige Mobilität, nachhaltiger Konsum
- Partnerschaften in ganz Europa
- Teilnahme an Konferenzen, Seminaren, Erfahrungsaustauschen
- Wissenserweiterung auf dem Gebiet von Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- Erkelenz wäre Mitglied einer weltweiten Gemeinschaft von Kommunen, die es sich zum Ziel setzen, sich gemeinsam aktiv für den Erhalt einer lebenswerten Zukunft einzusetzen
- Überschaubarer Jahresbeitrag von 0,0077€ pro Einwohner der Mitgliedskommune (im Falle von Erkelenz ca. 350€ Jahresbeitrag)
Klimaschutz funktioniert auch und gerade durch Expertenwissen, Netzwerken und Austausch. Von einem Beitritt zum Klima-Bündnis würde Erkelenz in derlei Hinsicht profitieren, der finanzielle Aufwand wäre gering, und ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung von 2019 wäre vollzogen.
Kosten der Stadt Erkelenz pro Jahr: rund 354 €
Weitere Informationen zum Klima-Bündnis unter: www.klimabuendnis.org
Historie des Antrags
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10.03.2021 Pressmitteilung veröffentlicht
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05.03.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz stellt nachfolgenden Antrag zur
Beratung im Rat und den zuständigen Ausschüssen:
Förderung privater Regenrückhaltevorrichtungen
- Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung privater Regenrückhaltevorrichtungen in Wohnbereichen über die Reduzierung der Niederschlagsabgabe hinaus gefördert werden kann
- In diesem Zusammenhang sind die Konsequenzen privater Regenrückhaltevorrichtungen für den städtischen Abwasserbetrieb zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss mitzuteilen
- Es wird ermittelt, in welchen Bereichen private Regenrückhaltevorrichtungen sinnvoll eingerichtet werden können
- Abschließend sind dem Ausschuss Vorschläge für die Förderung privater Regenrückhaltevorrichtungen vorzulegen
Begründung
Der Klimawandel macht auch vor der Klimastadt Erkelenz keinen Halt. Drei trockene Sommer in Folge haben gezeigt, dass die Bewässerung von Gärten die Grundstückseigentümer vor immer größere Probleme stellt. Ohne eine zusätzliche Bewässerung kommen jedoch weder öffentliche, noch private Grünflächen durch die Trockenperioden. Hierbei ist jedoch der Einsatz von aufbereitetem Trinkwasser nicht sinnvoll und auch private Brunnen sind in vielen Stadtbereichen wegen der Grundwasservernichtung durch RWE nur sehr aufwendig zu realisieren.
Gleichzeitig treten auch in Folge des Klimawandels immer häufiger Starkregenereignisse auf, die das öffentliche Abwassernetz überlasten. Die Stadt Erkelenz tritt dieser Überlastung mit dem Bau von öffentlichen Regenrückhaltebecken entgegen. Der Bau dieser Regenrückhaltebecken ist oft sehr aufwendig und belastet den Gebührenhaushalt des Abwasserbetriebs.
Leider besteht z. Z. lt. Auskunft des NWStGB keine rechtssichere Möglichkeit, private Regenrückhaltebecken in Bebauungsplänen vorzuschreiben. Der zusätzliche Aufwand für die Bauherren könnte jedoch durch eine Förderung aus dem städtischen Haushalt abgemildert werden. Für den Bauherrn hätte eine solche Regenrückhaltevorrichtung auf eigenem Grund den Vorteil, dass zurückgehaltenes Regenwasser zur Bewässerung genutzt werden könnte.
Historie des Antrags
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30.06.2021 Antrag in Förderprogramm Klimaschutz aufgenommen
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08.03.2021 Pressemitteilung veröffentlicht
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15.01.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz stellt nachfolgenden Antrag zur Beratung im zuständigen Ausschuss, bzw. Rat:
„Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten, eine Stabsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz im eigenen Hause einzurichten, um die Errungenschaften der Stadt Erkelenz auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes zu bewahren, logisch weiterzuentwickeln und langfristig fortzuführen.“
Begründung
Seit Jahren ist die Stadt Erkelenz auf dem Gebiet des Klimaschutzes aktiv. Mit dem Erringen des European Energy Award, der Einstellung eines Klimaschutzmanagers sowie der Selbstverpflichtungserklärung von 2019 sind durchdachte und wichtige Schritte getan worden. Mit Freude konnten wir zur Kenntnis nehmen, dass Sie, verehrter Herr Bürgermeister, nach der vergangenen Kommunalwahl den Schutz des Klimas zur Chefsache gemacht haben.
Als sich 2015 die Delegierten der Klimaschutzkonferenz von Paris darauf einigten, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, bedeutete das einen Durchbruch. Von „ehrgeizigen Anstrengungen“ war die Rede, von „größtmöglicher Ambition“, von einer „Herausforderung mit lokalen, subnationalen, nationalen, regionalen und internationalen Dimensionen“. Man wusste, dass es einer stetigen Steigerung der Anstrengungen auf dem Gebiet des Klimaschutzes bedürfen werde, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
Auch unsere Heimatstadt Erkelenz, ein Akteur auf lokaler und regionaler Ebene, muss die Herausforderung annehmen und ihr Engagement auf den Gebieten der Mitigation und Adaptation fortsetzen und intensivieren.
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe und sollte nach der Einschätzung des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIfU) und des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) in einer Stadtverwaltung institutionalisiert und verstetigt werden.
Vorteile einer solchen Stabsstelle wären
- direkte Anbindung an die Verwaltungsspitze
- durch direkte Anbindung an die Verwaltungsspitze wird die Wichtigkeit des kommunalen Klimaschutzes hervorgehoben und als Mainstreaming etabliert
- Klimaschutz wird als Querschnittsaufgabe anerkannt
- gute Koordinierungsmöglichkeiten innerhalb der Gesamtverwaltung
- neutrale Position bei Abstimmung zwischen Ämtern
- Zusammenbringen von Akteuren
- Maßnahmen können mit mehr Durchsetzungsvermögen gestaltet und umgesetzt werden
- Verstetigung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Stabsstellen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit existieren bereits erfolgreich in zahlreichen Städten, Gemeinden und Kreisen; als Beispiele seien hier die Städteregion Aachen, die Stadt Duisburg und die Stadt Rheinberg genannt. Letztere ist eine der führenden Kommunen auf dem Gebiet des Klimaschutzes in NRW; von dort stammt auch die Idee des KlimaTischs, der in Erkelenz sein Pendant gefunden hat.
Historie des Antrags
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15.02.2021 Pressemitteilung veröffentlicht
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08.02.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt: Die Verwaltung der Stadt Erkelenz prüft, unter welchen Voraussetzungen sie eine Photovoltaikanlage auf dem P&R Parkhaus Neusser Straße errichten lässt und wie der mit dieser Photovoltaikanlage gewonnene Ökostrom einen Beitrag zur Verkehrswende leisten kann“.

Begründung
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt am 17.03.2021 stellte Frau Prof. Ing. Dr. Kuperjan die Energie- und CO2-Bilanz der Stadt Erkelenz vor und nahm Stellung zum integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Erkelenz. Als Fazit wurde dabei in der Niederschrift der o. g. Sitzung folgendes festgehalten:
„Die Bilanz zeigt auf, dass die CO2-Emissionen in Erkelenz in den letzten fünf Jahren gesunken sind und erneuerbare Energien zugebaut wurden. Die Ergebnisse liegen allerdings hinter den im Klimaschutzkonzept 2015 definierten Zielen für 2020 zurück. Mit der bisherigen Geschwindigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien wie auch der Rückführung der CO2-Emissionen sind zudem die nationalen und die internationalen Ziele nicht erreichbar, zu deren Einhaltung sich Erkelenz mit der 2019 verabschiedeten „Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ verpflichtet hat. Diese Verpflichtung impliziert, dass Erkelenz spätestens 2050 klimaneutral ist.“
Somit ist auch dem Rat der Stadt Erkelenz aufgegeben, an der Erreichung der selbst definierten Klimaschutzziele mitzuwirken.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt mit diesem Antrag ein umsetzbares, wirkungsvolles Projekt zur Erzeugung umweltfreundlicher, erneuerbarer Energie mitten in der Kernstadt von Erkelenz vor. Durch die Errichtung eines Solardaches auf dem P&R Parkhaus Neusser Straße könnte eine Photovoltaikfläche mit einer Grundfläche von 145 m x 35 m errichtet werden. Ein mögliches Photovoltaikdach könnte mit einer Steigung von 10° von der Neusser Straße aufsteigend zu den Bahngleisen errichtet werden. Je nach Modulgröße ließe sich so eine Leistung von 850 kWp bis 900 kWp erzielen. Mit einer solchen Modulleistung könnten real zwischen 750.000 bis 800.000 kWh Strom produziert werden, was letztlich den Durchschnittsfamilienstromverbräuchen von 200 bis 230 Haushalten entspricht. Im Vergleich zum Braunkohlestrom könnten etwa 850 bis 950 t CO2 pro Jahr eingespart werden. Erkelenzer Firmen veranschlagen eine Investitionssumme von ca. 600.000 Euro für die Anlage zuzüglich der Kosten für eine Unterkonstruktion.
Die Anlage hätte viele positive Effekte für unsere Kommune:
- Unserem Klima werden in 20 Jahren rund 18.000 t CO2 erspart.
- Unser P&R Parkhaus an der Neusser Straße erfährt eine Aufwertung durch die mögliche Einrichtung von E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge und E-Fahrrädern.
- Wir machen einen weiteren, wirkungsvollen Schritt auf dem Weg zur Einhaltung unserer selbstverpflichteten Klimaziele in unserer Heimatstadt Erkelenz.
- Mit diesem Projekt beschreiben wir ein gleichzeitig reales und umsetzbares Projekt auf dem Weg zur Energiewende und der Transformation des Rheinischen Revieres in eine Zukunftsregion. Daher wäre auch die Einreichung des Projektes bei der ZRR möglich.
Durch den hiermit beschriebenen Prüfauftrag an die Verwaltung erhält der Rat der Stadt Erkelenz alle notwendigen Informationen, um objektiv über die Realisierung dieses Projektes entscheiden zu können.
Historie des Antrags
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30.04.2021 Pressemitteilung veröffentlicht
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25.04.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Anpflanzung eines „Bürgerwaldes“ zu erarbeiten und zu diesem Zweck geeignete stadtnahe Flächen zu ermitteln.
Begründung
Das Pflanzen eines Baumes zu besonderen Anlässen ist eine jahrhundertealte Tradition, denn ein Baum symbolisiert den Lauf der Zeit und des Lebens und ist dabei ein wertvoller Beitrag zum Klima-und Umweltschutz.
In vielen Kommunen wie Übach-Palenberg, Geilenkirchen, Baesweiler oder Würselen wird die Idee eines „Bürgerwaldes“ bereits aktiv und mit großem Erfolg umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können hier zu besonderen Anlässen wie· Jubiläen von Personen, Firmen oder Vereinen, Geburtstagen, Hochzeiten, Geburten und weiteren Anlässen Bäume pflanzen.
Dabei sollten nur standortgerechte und heimische Baumarten angepflanzt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die einen Baum im Bürgerwald erwerben, bekommen eine Urkunde und einen Plan mit Standortmarkierung und/oder haben die Möglichkeit, eine Plakette anzubringen, um einen Bezug der Menschen zu „ihrem Wald“ zu gewährleisten.
Historie des Antrags
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07.04.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in der Stadt Erkelenz für das kommende Haushaltsjahr zu erarbeiten. Förderungsberechtigt sollen alle Besitzer und Bewohner von Immobilien in der Stadt Erkelenz sein.
- ein Konzept für die Begrünungen öffentlicher Dachflächen und Fassaden zu erstellen und Fördermittel des Landes NRW für dieses Projekt zu beantragen
Begründung
Eine Zukunftsaufgabe von Kommunen ist neben dem Klimaschutz selbst die Abmilderungen der Folgen des Klimawandels. Schon heute erleben wir ausgeprägte Perioden von Trockenheit und Hitze sowie Starkregenereignisse.
Kleinflächige, urbane Dachbegrünungen verbessern das Mikroklima, wirken isolierend, dienen der Lufthygiene (Bindung von CO2 sowie Feinstaub) und dem Artenschutz wie der Artenvielfalt. Sie entlasten darüber hinaus das Kanalnetz insbesondere bei Starkregenereignissen und mildern Temperaturextreme ab.
Das Umweltministerium des Landes NRW und das Deutsche Institut für Urbanistik heben ausdrücklich den Wert von Begrünungsmaßnahmen hervor. Auch das Land NRW hat in Anbetracht der verheerenden Auswirkungen des Klimawandels Mittel für die Dach- und Fassadenbegrünungen öffentlicher Gebäude bereitgestellt. Auf die Stadt Erkelenz sollte hiervon Gebrauch machen und dem Bürger als gutes Beispiel vorangehen.
Insbesondere kleinflächige Dachbegrünungen auf Garagen sind für die Eigentümer leicht realisierbar; je mehr davon existieren, um so besser und effektiver. Während einige Kommunen die Begrünung von Flachdächern festschreiben, schlägt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Weg der Freiwilligkeit und des positiven Anreizes durch eine Mitfinanzierung bei einer Neuanlage von Dachbegrünungen vor.
Damit sollen das Interesse und die Teilhabe der Bürgerschaft, sich an lokalen Maßnahmen zum Klima- und Artenschutz zu beteiligen, unterstützt werden.
Historie des Antrags
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18.11.2020 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verunreinigung vieler Oberflächengewässer durch Nitrate, aber auch durch Fäkalien, sind nicht hinzunehmen.
Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt: die Verwaltung wird die Bäche an den Pumpwerken, Regenrückhaltebecken und Regenüberlaufbecken des Niersverbandes und des
Schwalm-Nette Verbandes sowie an dem Drosselbecken am Wockerather Fließ nach
länger anhaltenden oder Starkregenereignissen nach Fäkalienaustritten kontrollieren.
Historie des Antrags
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13.02.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Den Einwohnern des Umsiedlungsstandort Keyenberg, Kuckum, Westrich und Berverath – neu – wurde mitgeteilt, dass im Herbst 2019 der Radweg zwischen dem Umsiedlungsstandort beleuchtet wird.
Bitte teilen Sie den Mitgliedern des BKA den derzeitigen Stand der Bauplanung und den Zeitplan bis zur Fertigstellung der Beleuchtung mit.
Historie des Antrags
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13.10.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung des „Grünen Pfeils für den Radverkehr“ zu prüfen.
Begründung
Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Grünen Pfeil für Radfahrer*innen, der das ampelfreie Rechtsabbiegen ermöglicht, dort flächendeckend in der Stadt anzubringen, wo er sinnvoll und ausreichend sicher für alle Verkehrsteilnehmer*innen genutzt werden kann.
Zu berücksichtigen ist dabei auch die Sicherheit des Fußverkehrs. Deshalb sollen Kreuzungen ausgewählt werden, die übersichtlich und sicher genug sind, Fußgänger*innen zu sehen und für die Radfahrer*innen gleichzeitig eine Fahrt ohne Wartezeit ermöglichen.
Die Verwaltung möge dazu mögliche Stellen für die Anbringung des Grünen Pfeils für Radfahrer*innen in der Stadt prüfen und einrichten.
Mit der Änderung der StVO ist ab dem 28. April 2020 der Einsatz eines grünen Pfeils nur für Radfahrer*innen möglich. Radfahrende dürfen in diesem Fall rechts abbiegen, auch wenn die Ampel Rot zeigt. Voraussetzung hierfür ist, dass Radfahrer*innen trotzdem anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden.
Dabei geht es unter anderem auch um die Reduzierung von Gefahren, denen Radfahrende durch abbiegende Lastwagen ausgesetzt sind. In den Niederlanden, Frankreich und Belgien sind solche Verkehrszeichen seit vielen Jahren bereits erfolgreich im Einsatz.
Wir GRÜNEN sehen hier eine kostengünstige Möglichkeit den Radverkehr in Erkelenz attraktiver und sicherer zu gestalten.
Die Stadt Erkelenz verfolgt eine nachhaltige Stadt- und Verkehrsplanung. Lt. dem letzten Sachstandsbericht Klimaschutz und Umwelt können durch den Ausbau des Radverkehrs die Gesamt-Emissionen der Stadt Erkelenz gesenkt werden. Mit der Einführung des „Grünen Pfeils für den Radverkehr“ wird die Attraktivität des Radverkehrs erheblich gesteigert und somit die Nachhaltigkeitsziele der Stadt unterstützt.
Historie des Antrags
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10.06.2021 Pressemitteilung veröffentlicht
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01.06.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2022 ein neues Produkt „Rad- und Fußverkehr“ im Produktbereich 12 Verkehrsflächen einzurichten.
Hierzu soll ein Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ angelegt werden, über das (konsumtive) Unterhaltungsmaßnahmen für Rad- und Gehwege finanziert werden sollen.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat zur Höhe des Ansatzes einen begründeten Vorschlag zu machen.
Begründung
1)
Die Stadt Erkelenz hat sich zum Ziel gesetzt, u. a. aus Klimaschutzgründen den Rad- und Fußverkehr in den nächsten Jahren stärker zu fördern und hierzu viele politische Beschlüsse gefaßt (z. B. Radvorrangroutenkonzept, Förderung von Fahrrädern zur beruflichen Nutzung, Beitritt Zukunftsnetz Mobilität, Mobilitätsbeauftragte, Beitritt AGFS, Mobilitätsstation Ostpromenade, Errichtung von Fahrradbügeln & Service Stationen …).
Es wäre nur konsequent, nun auch die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich auf den aktuellen Stand zu bringen.
Komfortables und sicheres Radfahren / zu Fuß gehen sollte überall möglich sein. Was bringen uns z. B. Abstellbügel und eine neue Mobilitätsstation in der Innenstadt, wenn die Menschen dort nicht hinkommen?
2)
Der Anteil behinderter Menschen in Erkelenz beträgt 17%. Der Altersdurchschnitt liegt bei 45,1 Jahren und wird sich in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel weiter erhöhen.
Viele bestehenden Rad- und Gehwege sind nicht barrierefrei und für behinderte und ältere Menschen nur schlecht nutzbar (Stichwort Nullabsenkung, zu schmal, gekippte Gehwege an Hauseinfahrten, keine taktile Bodenleitsysteme)
Auch vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung sollten die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigt werden.
3)
Der Landtag NRW hat letzte Woche ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen, welches zum 1.1.2022 in Kraft treten wird. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Rad- und Fußverkehr in NRW zu stärken und sicherer zu gestalten.
U.a. soll ein landesweiter Radverkehrsanteil von 25% erreicht werden. Die Stadt Erkelenz sollte die Ziele dieses Gesetz unterstützen, indem sie eine gute und sichere Infrastruktur für Radfahrende und zu Fuß gehende schafft.
4)
Zur Bewältigung der Klimakrise wird die Politik in den nächsten Jahren gezwungen sein, einschneidende Maßnahmen zu beschließen. Hiervon wird der Verkehrssektor nicht ausgeschlossen bleiben. Die Kosten für die individuelle Mobilität werden in den nächsten Jahren drastisch steigen.
Schon heute merken dies viele Menschen in ihrem Portemonnaie. Nicht jeder wird sich in Zukunft ein eigenes (E-)Auto bzw. die Unterhaltskosten dafür leisten können und somit auf die Alternativen angewiesen sein. Damit auch in Zukunft jeder, egal wie viel er bzw. sie verdient, an der Mobilität teilhaben kann, müssen die Alternativen stärker ausgebaut werden. Auch vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Erkelenz pro-aktiv die Nahmobilität fördern und hierzu die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigen.
Historie des Antrags
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18.12.2021 Antrag abgelehnt
Der Antrag wurde am 18.12 im Haupt- und Finanzausschuss von den anderen Parteien und der Verwaltung abgelehnt, obwohl die Umsetzung des Antrages nachträglich auf 2023 geändert wurde.
Kurzbeschreibung des Antrags
Fahrradfreundliche Arbeitgeber können sich durch den Allgemeinen Deutschen FahrradClub (ADFC) zertifizieren lassen. Hierdurch wird die Stadt Erkelenz ihrer Vorbildfunktion gerecht und motiviert andere Arbeitgeber in der Region, ebenfalls fahrradfreundliche Bedingungen für ihre Mitarbeiter zu schaffen (z. B. Umkleideräume, Fahrradbügel, Jobrad).
Gemeinsam mit den Fraktionen von der CDU, SPD, den Freien Wählern und der Bürgerpartei haben wir die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Zertifizierung der Stadtverwaltung Erkelenz als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ möglich ist.
Historie des Antrags
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29.03.2022 Antrag umgesetzt
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02.02.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2023 ein neues Produkt „Rad- und Fußverkehr“ im Produktbereich 12 Verkehrsflächen einzurichten.
Hierzu soll ein Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ angelegt werden, über das (konsumtive) Unterhaltungsmaßnahmen für Rad- und Gehwege finanziert werden sollen.
Das neue Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ ist mit dem bestehenden Konto „522100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ zu verrechnen, so dass der Haushalt nicht zusätzlich belastet wird.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat zur Höhe des Ansatzes einen begründeten Vorschlag zu machen.
Begründung
- Die Stadt Erkelenz hat sich zum Ziel gesetzt, u. a. aus Klimaschutzgründen den Rad- und Fußverkehr in den nächsten Jahren stärker zu fördern und hierzu viele politische Beschlüsse gefasst (z. B. Radvorrangroutenkonzept, Förderung von Fahrrädern zur beruflichen Nutzung, Beitritt Zukunftsnetz Mobilität, Mobilitätsbeauftragte, Beitritt AGFS, Mobilitätsstation Ostpromenade, Errichtung von Fahrradbügeln & Service Stationen …).
Es wäre nur konsequent, nun auch die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich auf den aktuellen Stand zu bringen.
Komfortables und sicheres Radfahren / zu Fuß gehen sollte überall möglich sein. Was bringen uns z. B. Abstellbügel und eine neue Mobilitätsstation in der Innenstadt, wenn die Menschen dort nicht hinkommen? - Der Anteil behinderter Menschen in Erkelenz beträgt 17%. Der Altersdurchschnitt liegt bei 45,1 Jahren und wird sich in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel weiter erhöhen.
Viele bestehenden Rad- und Gehwege sind nicht barrierefrei und für behinderte und ältere Menschen nur schlecht nutzbar (Stichwort Nullabsenkung, zu schmal, gekippte Gehwege an Hauseinfahrten, keine taktile Bodenleitsysteme).
Auch vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung sollten die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigt werden. - Der Landtag NRW hat Anfang 2022 ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Rad- und Fußverkehr in NRW zu stärken und sicherer zu gestalten.
U. a. soll ein landesweiter Radverkehrsanteil von 25% erreicht werden. Die Stadt Erkelenz sollte die Ziele dieses Gesetz unterstützen, indem sie eine gute und sichere Infrastruktur für Radfahrende und zu Fuß gehende schafft. - Zur Bewältigung der Klimakrise wird die Politik in den nächsten Jahren gezwungen sein, einschneidende Maßnahmen zu beschließen. Hiervon wird der Verkehrssektor nicht ausgeschlossen bleiben. Die Kosten für die individuelle Mobilität werden in den nächsten Jahren, nicht zuletzt durch die aktuelle Energiekrise, drastisch steigen.
Schon heute merken dies viele Menschen in ihrem Portemonnaie. Nicht jeder wird sich in Zukunft ein eigenes (E-)Auto bzw. die Unterhaltskosten dafür leisten können und somit auf die Alternativen angewiesen sein. Damit auch in Zukunft jeder, egal wie viel er bzw. sie verdient, an der Mobilität teilhaben kann, müssen die Alternativen stärker ausgebaut werden. Auch vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Erkelenz pro-aktiv die Nahmobilität fördern und hierzu die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigen. - Lt. Anfrage vom 18.1.2022 wurde in 2020 nur ein Gehweg über das Konto 522100 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ im Produkt 120 101 220 000 umgesetzt (28.417 Euro von 343.484 Euro) und im Jahr 2021 keine Rad- bzw. Gehwegsanierung über dieses Produkt finanziert (siehe Anhang).
Die Aussage der Verwaltung, die Instandhaltung bestehender Rad- und Gehwege würden über dieses Produkt abgewickelt, halten wir für unzureichend.
Historie des Antrags
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13.10.2022 Antrag zurückgezogen
Aus Abstimmungen vorheriger Ausschusssitzungen war erkennbar, dass dieser Antrag keine Mehrheit im Stadtrat erhalten würde. Daher haben wir unseren Antrag in der Ratssitzung zurückgezogen.
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31.05.2022 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Der Bezirksausschuss Erkelenz Mitte beantragt, die Verwaltung der Stadt Erkelenz möge prüfen, die derzeitigen Rampenschwellsteine der beiden Aufpflasterungen auf der Südpromenande durch sanftere Rampenschwellsteine (z. B. Sinussteine) zu ersetzen.
Begründung
Bündnis 90/Grüne Erkelenz möchte die Verkehrssicherheit und den Fahrkomfort für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer / Elektrokleinfahrzeuge im Bereich der Südpromenade verbessern.
2008 wurde die Südpromenade komplett neu geplant und verkehrsberuhigt umgestaltet. Hierbei wurden u. a. zwei Straßenaufpflasterungen im Bereich des Johanniter-Stifts und des Bistro Inclusio errichtet.
Zur Sicherstellung der dort angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurden bei den Aufpflasterungen Rampenschwellsteine mit einer „relativ harten“ Neigung verwendet. Diese bremsen nicht nur den KFZ-Verkehr, sondern auch den übrigen Verkehr aus.
Gerade für den Radverkehr, e-Scooter und Elektromobile für Senioren (ab 10 km/h) stellen diese ein großes und zum Teil gefährliches Hindernis dar. Aus diesem Grund weichen diese Verkehrsteilnehmer im Bereich der Aufpflasterungen häufig auf den abgesenkten Gehweg aus und umfahren dadurch die Aufplasterungen. Hierbei kann es zu einer Gefährdung des Fußverkehrs kommen.
Zusätzlich besteht für nicht ortskundige e-Bike- oder e-Scooter Nutzer beim Auffahren der Rampenschwellsteine Sturzgefahr, da mit einem solchen Hindernis auf einer Straße in der Regel nicht gerechnet werden kann.
Die Aufpflasterungen im Bereich der Brückstraße zeigen, dass Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gut in Einklang gebracht werden können. Hier wurden Rampensteine mit einer sanfteren Neigung (Sinussteine) verwendet, die den KFZ-Verkehr ausbremsen und für den übrigen Verkehr gut überwindbar sind.
Historie des Antrags
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31.05.2022 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, sich für den Fußverkehrs-Check NRW 2023 zu bewerben.
Begründung
Gehen ist die ursprünglichste Form der Fortbewegung. Zu Fuß zu gehen hält außerdem fit und trägt zur Reduktion der Lärm-, CO2- und Schadstoffbelastung bei. Dennoch wurde der Fußverkehr in den letzten Jahren bei der Stadt- und Verkehrsplanung oft vernachlässigt.
Um einen Prozess zur Förderung des Fußverkehrs zu initiieren, bietet das Zukunftsnetz Mobilität NRW ihren Mitgliedern ein Unterstützungspaket (Fußverkehrs-Check) an, um für die Belange des Fußverkehrs zu sensibilisieren und gemeinsam mit den Bürger*innen Verbesserungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
Ziel des Fußverkehrs-Check ist es, dass die Kommunen ihre Gehwege sicherer, attraktiver und barrierefrei gestalten und dadurch die Aufenthalts- und Lebensqualität für alle Menschen verbessern. Mit dem Fußverkehrs-Check können Kommunen überprüfen, wo es Verbesserungsmöglichkeiten für sie gibt und wie man diese am besten umsetzt.
Begehungen sind das Kernstück des Fußverkehrs-Check – sie geben den Teilnehmenden vor Ort die Gelegenheit, Probleme und Sichtweisen auszutauschen und neue Lösungsansätze und Ideen zu diskutieren. Es folgt eine Stärken-Schwäche-Analyse sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten, die gemeinsam von Bürger*innen und Expert*innen erarbeitet werden.
Die verschiedenen Etappen des Fußverkehrs-Checks werden von einem Planungsbüro begleitet, das die Veranstaltungen moderiert, die Themen bündelt und die Ergebnisse zusammenfasst. Zum Abschluss bekommt jede teilnehmende Kommune eine Auswertung und Handlungsempfehlung. Die Umsetzung ist freiwillig!
Die „Arbeitsgruppe Fuß- und Radverkehr“ kann diese Aufgabe nicht leisten, da ihr hierzu u. a. die notwendige fachliche Expertise fehlt.
Erkelenz ist seit Dezember 2020 Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und kann sich deshalb für den Fußverkehrs-Check bewerben. Die Bewerbungsfrist endet voraussichtlich am 28. Februar 2023. Ein politischer Beschluss ist für eine erfolgreiche Bewerbung von großem Vorteil.
Auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Stadtentwicklung und der Erkelenzer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) macht eine Bewerbung Sinn.
Sollte die Bewerbung der Stadt Erkelenz erfolgreich sein, kann sie über den Umfang und die Themenschwerpunkte ihres Fußverkehrs-Checks selbst entscheiden. Dieser kann z. B. die Barrierefreiheit einer bestimmten Wegebeziehung, einen speziellen Schulweg oder die bereits beschlossenen Pilotprojekte der bespielbaren und besitzbaren Stadt betreffen. Synergieeffekte durch die Einbeziehung der „Arbeitsgruppe Fuß- und Radverkehr“ sind ebenfalls zu erwarten.
Die Kosten für den Fußverkehrs-Check werden zu 100 Prozent vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Für die Erkelenzer Verwaltung fällt somit nur ein minimaler Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand für einen überschaubaren Zeitraum (ca. 3 Monate) an, da der Hauptaufwand durch das beauftrage Planungsbüro geleistet wird.
Der Behindertenbeauftragte der Stadt Erkelenz, der lokale Teilhabe-Kreis Erkelenz sowie der BSV Heinsberg und der Sozialverband VdK Erkelenz unterstützen die Bewerbung für den Fußverkehrs-Check NRW 2023.
Historie des Antrags
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13.10.2022 Antrag abgelehnt
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31.05.2022 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Bezirksausschusses Golkrath:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Lärmmessungen in Houverath durchzuführen, bei den zuständigen Straßenbaulastträgern Lärmschutzmaßnahmen einzufordern und soweit möglich lärmreduzierende Maßnahmen, wie z. B. die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, in eigener Zuständigkeit durchzuführen.“
Begründung
Bereits in der Sitzung des Bezirksausschusses Golkrath vom 04.10.2012 wurde ein Schreiben von Anwohnern zur Lärmbelästigung in Houverath durch die Bundesautobahn A 46 erörtert und der einstimmige Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung) getroffen, Immissionsmessungen durchzuführen und an die entsprechenden Behörden weiterzuleiten.
Historie des Antrags
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23.10.2020 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung der Stadt Erkelenz prüft schnellstmöglich die Fördermöglichkeiten des Programms: ReViergewinnt – Stadtentwicklungsprogramm für das Rheinische Revier zur Realisierung der Neugestaltung und Umwandlung des Parkhauses Ostpromenade zu einem modernen Mobilitätshub mit ausreichend Parkmöglichkeiten für die Innenstadt. Alternativ wäre auch die Realisierung einer Tiefgarage an anderen Stellen der Innenstadt prüfbar.
Begründung
Die Umgestaltung der Innenstadt gemäß dem InHK 2030 wird zu mehr Aufenthaltsqualität in der Kernstadt von Erkelenz führen. Diese Umgestaltung im Rahmen der dringend notwendigen Sanierung der Versorgungsleitungen jetzt durchzuführen, ist alternativlos.
Zum Gelingen dieses Konzeptes gehört aber auch die gute Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit des Zentrums. Da der öffentliche Nahverkehr auch mittelfristig nicht in der Lage erscheint, diese Aufgabe wahrzunehmen, ist es unerlässlich, derzeit ausreichende Möglichkeiten für den motorisierten Individualverkehr zu schaffen.
Die Umgestaltung des Parkhauses Ostpromenade bietet die Möglichkeit, Raum für eine bessere Anbindung des ÖPNV sowie Ersatz für die wegfallenden Parkplätze im Bereich des Marktes zu schaffen. Um möglichst vielen Bewohnern unserer Innenstadt die Möglichkeit zu bieten, auf Elektromobilität umzusteigen, wäre es auch sinnvoll in diesem Parkhaus ein Geschoss zur Dauervermietung von Parkflächen mit installierter Wallbox anzubieten. Auf dem Gebäude durch Sonnenenergie erzeugter Strom könnte so direkt an die Verbraucher weitergegeben werden.
Ein solches Parkhaus böte unserer Stadt folgende wichtige Möglichkeiten:
- dem Innenstadthandel die erforderlichen Parkflächen für die Kundschaft bereit zu stellen
- die Verkehrssituation in der Innenstadt zu entspannen
- eine zukunftsweisende Anbindung des ÖPNV an die Kernstadt zu gewährleisten
- vielen Bürgern den Zugang zu Elektromobilität zu ermöglichen
- einen weiteren wichtigen Baustein im Rahmen der Energie- und Verkehrswende zu setzen.
Das jetzt von der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung vorgestellte Programm zur Stadtentwicklung in Verbindung mit den Hilfsangeboten für Kommunen bietet nicht nur den finanziellen Rahmen für dieses Projekt, mit dem Programm wird die Stadt Erkelenz auch bei der Planung und Realisierung dieses Projektes unterstützt.
Da gerade der derzeit durch die Corona-Epidemie und dem damit verbundenen Umsatzrückgang angeschlagene Einzelhandel in der Stadt Erkelenz durch die Neugestaltung der Innenstadt (Baubedingte Verkehrsbehinderungen/Wegfall von Parkflächen) große Sorgen um den Erhalt der Geschäfte hat, wäre die zügige Umsetzung des neuen, ökologisch sinnvollen Parkhauses Ostpromenade darüber hinaus ein gutes Zeichen an die Erkelenzer Bürger*innen und Geschäftsinhaber*innen. Die Akzeptanz der Umgestaltung der Innenstadt wird gesteigert.
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Presseinfo Landesregierung NRW
ReViergewinnt: Mit dem neuen Stadtentwicklungs-Programm „Rheinisches Revier der Zukunft“
Historie des Antrags
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30.06.2021 Pressemitteilung veröffentlicht
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26.06.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath/Tenholt beantragt, die Verwaltung der Stadt Erkelenz möge prüfen, auf welchem Wege die in der Anlage genannten Wirtschaftswege besser vor der unerlaubten Nutzung durch den motorisierten Individualverkehr zu schützen ist.
Begründung
In der nahen Umgebung von Hetzerath sind einige asphaltierte Feldwege, die von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen jeden Alters genutzt werden. Diese Feldwege sind in der Anlage eingezeichnet. Obwohl diese Feldwege für den motorisierten Privatverkehr (bis auf die Befahrung durch Landwirtschafts- und Forstverkehr) gesperrt sind, kommt es immer wieder vor, dass diese beispielsweise von PKW und kleineren Transportern als Abkürzung auf ihrer Route genutzt werden. Oft führt das dann zu Interessenkonflikten zwischen berechtigten und unberechtigten Nutzer*innen.
Im Interesse der schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere älterer Fußgänger*innen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen oder auch kleinen Kindern, die auf den Wegen z. B erste Wege auf dem Fahrrad zurücklegen, sind hier weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Tatsächlich reichen die bisherigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen der Beschilderung nicht mehr aus.
In der Stadt Erkelenz selbst werden bereits Fahrbahnschwellen erfolgreich eingesetzt, so beispielsweise in Matzerath (Schwarzer Weg) oder in Schwanenberg (Tichelkamp), siehe Anhang.
Aber auch jedes andere probate Mittel zum Schutz der berechtigten Nutzer *innen gegen Gefährdungen durch illegale Nutzung der Wirtschaftswege ist hier willkommen.
Historie des Antrags
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19.05.2021 Beratung im BZA
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23.01.2021 Antrag gestellt
Historie des Antrags
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26.01.2023 Pressemitteilung veröffentlicht
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05.11.2022 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Erkelenz beantragt, den Rat der Stadt Erkelenz im zuständigen Ausschuss über Sachstand:
„Aktueller Status und geplante Maßnahmen der Lärmaktionsplanung“
zu informieren und die Umsetzung des Lärmaktionplans zu diskutieren.
Begründung:
Die wesentlichen Aufgaben der Lärmaktionsplanung ist die Reduzierung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm (z. B. KFZ-Verkehr). Aber auch gesetzliche Vorgaben zwingen die Stadt dazu, die Lärmbelastung im Stadtgebiet zu messen und zu reduzieren. Der Rat hat aus diesem Grund am 26.09.2018 einen Lärmaktionsplan beschlossen. Am 18.11.2018 wurde der Lärmaktionsplan – Stufe II beschlossen und im Mai 2019 der Lärmaktions-plan – Stufe III erstellt.
Es ist daher zu informieren und zu diskutieren, inwieweit dieser beschlossene Lärmaktionsplan Stufe II + III umgesetzt wurde und welche Maßnahmen getroffen wurden.
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Historie des Antrags
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12.05.2023 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
„Die Verwaltung wird beauftragt im zuständigen Produktbereich 20.000 Euro (jeweils 10.000 Euro) für die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen für das kommende Haushaltsjahr einzustellen. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Erkelenz bzw. vermieteten Wohngebäuden in Erkelenz erhalten
a) für die Neuanlage von „echten“ Gründächern 10 Euro Förderung pro Quadratmeter bis zu einer maximalen Unterstützung von 500 Euro.
b) pauschal 200 Euro für die Begrünung der Straßenfassade des Gebäudes.
Die konkrete Ausformulierung der Förderrichtlinie ist vom Fachamt zu erstellen.“
Historie des Antrags
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30.06.2021 Antrag in Förderprogramm Klimaschutz aufgenommen
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09.09.2019 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, jedem Bürger der Stadt Erkelenz, der seinen Vorgarten/Garten ökologisch/insektenfreundlich gestaltet, einen Baum zu schenken.
Die Liste der Bäume und die weiteren Voraussetzungen folgen im Anhang. Die Fördermaßnahme wird unter dem Namen: Der geschenkte Baum! durchgeführt.
Historie des Antrags
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01.05.2019 Antrag gestellt
Historie des Antrags
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13.09.2022 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz stellt nachfolgenden Antrag zur Beratung im zuständigen Ausschuss:
„Die Stadt Erkelenz fördert die Entsiegelung der mit Kies und Schotter bedeckten Garten- und Gewerbegebietsflächen mit einem festzulegenden Betrag pro Quadratmeter.
Zudem wird eine Festsetzung in zukünftigen Bebauungsplänen nach § 9 Abs. Nr. 1 Nr. 16d, 20 und 25 BauGB getroffen, die eine Errichtung von versiegelten Gartenflächen („Schottergärten“) nicht mehr vorsieht.“
Begründung
Der seit einigen Jahren bekannte Trend zu sogenannten Schottergärten führt zu ökologischen Problemen und verändert das Bild ganzer Straßen im negativen Sinne. Mittlerweile greifen Gemeinden aus guten Gründen regulierend ein und schaffen Anreize zu einem Rückbau toter Gärten. Auch der Städte- und Gemeindebund NRW bezieht in seiner Veröffentlichung Handlungsempfehlung zum Umgang mit Schottergärten klar Position.
Vorteile einer Entsiegelung bestehender Flächen und Verhindern weiterer Versiegelungen sind:
- Verbesserung des Mikroklimas
- Verhinderung der Entstehung von Hitzeinseln
- Wiederherstellung bzw. Bewahrung der natürlichen Bodenfunktion
- Entlastung der Kanäle
- Positiver Effekt auf Flora und Fauna (hier: Insektenschutz)
- Positiver Effekt auf das Straßenbild
In der näheren Umgebung hat die Stadt Korschenbroich ein ähnliches Programm aufgelegt.
In Zeiten abnehmender Insektenbestände, verödender Gärten und Klimawandel bedingter Probleme wie Überhitzung und Kanalnetzüberlastung bietet sich der Stadt Erkelenz hier die Gelegenheit, positive Effekte zu generieren und ihrer Vorreiterrolle im Kreis Heinsberg hinsichtlich Nachhaltigkeit erneut gerecht zu werden.
Historie des Antrags
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30.06.2021 Antrag in Förderprogramm Klimaschutz aufgenommen
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02.03.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Grüner Antrag – Nachhaltig in die Zukunft
Im September 2019 waren sich alle Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz einig: Im Angesicht der drohenden Klimakatastrophe müssen auch auf lokaler Ebene neue Schwerpunkte gesetzt werden. Während andere Städte den Klimanotstand ausriefen, entschied man sich für den Erkelenzer Weg einer Selbstverpflichtungserklärung. Man anerkannte „die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität“.
Die Fraktion der Grünen hat nun einen Antrag eingebracht, der die Selbstverpflichtungserklärung mit Leben füllt. Die Stadt Erkelenz soll eine Nachhaltigkeitsstrategie und einen Nachhaltigkeitshaushalt entwickeln. Dies müsste nicht alleine erarbeitet werden, sondern mit Unterstützung des Landes NRW, welches in diesem Zusammenhang Unterstützung anbietet.
Nachhaltigkeit ist in aller Munde, aber leider häufig zu einem leeren Schlagwort geworden. Die Erkelenzer Grünen haben hingegen klare Ideen. Mehr Bürgerbeteiligung soll dazu führen, dass die Menschen in unserer Stadt an Entscheidungen beteiligt werden und sich mehr mitgenommen fühlen. Es soll wieder mehr Grün Einzug halten in unsere Straßen und Plätze, es braucht mehr Klimaschutz und einen vernünftigen Umgang mit der knapper werdenden Ressource Wasser.
Bezahlbarer Wohnraum, klimaschonende Mobilität und ein breites Angebot an Kultur und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten sind weitere Aspekte, aber noch lange nicht alle.
Wir wollen ein neues Denken anstoßen, wir erkennen die Herausforderungen der Zukunft und nehmen sie an. Wir wollen, dass heute die richtigen Entscheidungen für die nächsten Generationen getroffen werden.
Wir laden alle Bürger*innen, Mitglieder von Rat und Verwaltung sowie Bürgermeister Muckel ein, an der Vision einer zukunftsgewandten, nachhaltigen Stadt Erkelenz mitzuwirken.
Historie des Antrags
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24.03.2021 Antrag abgelehnt
Unser Antrag wurde mit 13 Ja Stimmen, 30 Nein Stimmen
und einer Enthaltung abgelehnt. -
19.01.2021 Pressemitteilung veröffentlicht
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13.01.2021 Antrag gestellt
Kurzbeschreibung des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, neue rechtssichere Leitlinien für die Überlassung von Grundstücken zu entwickeln und deren Umsetzung für alle Wohngebiete herbeizuführen, die durch die Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) erschlossen und vermarket werden und für die bisher kein Verkaufsbeschluss vorliegt.
Mit den neuen Leitlinien sollen die persönlichen Verhältnisse der Bewerber stärker als bisher bei der Vergabe der Grundstücke Berücksichtigung finden. Zu den möglichen Kriterien wird im Detail auf die Mitteilung 625/2018 des StGB NRW vom 20.11.2019 zum sogenannten Einheimischenmodell und den hierin genannten Muster-Bauplatzvergabekriterien des Gemeindetags Baden-Württemberg verwiesen.
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Historie des Antrags
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10.10.2020 Antrag auf Unterstützung im Bezirksausschuss gestellt
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03.09.2020 Antrag an den zuständigen Ausschuss gestellt
Wir setzen die politischen Ziele um und stellen die Anträge:
Die Grüne Fraktion im Stadtrat und unser Team in den unterschiedlichen Ausschüssen.