Antrag: Antrag Haushaltsprodukt Rad- und Fußwege

Status: gestellt

Beschreibung

Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2023 ein neues Produkt „Rad- und Fußverkehr“ im Produktbereich 12 Verkehrsflächen einzurichten.

Hierzu soll ein Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ angelegt werden, über das (konsumtive) Unterhaltungsmaßnahmen für Rad- und Gehwege finanziert werden sollen.
Das neue Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ ist mit dem bestehenden Konto „522100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ zu verrechnen, so dass der Haushalt nicht zusätzlich belastet wird.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat zur Höhe des Ansatzes einen begründeten Vorschlag zu machen.

Begründung

  1. Die Stadt Erkelenz hat sich zum Ziel gesetzt, u. a. aus Klimaschutzgründen den Rad- und Fußverkehr in den nächsten Jahren stärker zu fördern und hierzu viele politische Beschlüsse gefasst (z. B. Radvorrangroutenkonzept, Förderung von Fahrrädern zur beruflichen Nutzung, Beitritt Zukunftsnetz Mobilität, Mobilitätsbeauftragte, Beitritt AGFS, Mobilitätsstation Ostpromenade, Errichtung von Fahrradbügeln & Service Stationen …).
    Es wäre nur konsequent, nun auch die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich auf den aktuellen Stand zu bringen.
    Komfortables und sicheres Radfahren / zu Fuß gehen sollte überall möglich sein. Was bringen uns z. B. Abstellbügel und eine neue Mobilitätsstation in der Innenstadt, wenn die Menschen dort nicht hinkommen?
  2. Der Anteil behinderter Menschen in Erkelenz beträgt 17%. Der Altersdurchschnitt liegt bei 45,1 Jahren und wird sich in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel weiter erhöhen.
    Viele bestehenden Rad- und Gehwege sind nicht barrierefrei und für behinderte und ältere Menschen nur schlecht nutzbar (Stichwort Nullabsenkung, zu schmal, gekippte Gehwege an Hauseinfahrten, keine taktile Bodenleitsysteme).
    Auch vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung sollten die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigt werden.
  3. Der Landtag NRW hat Anfang 2022 ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Rad- und Fußverkehr in NRW zu stärken und sicherer zu gestalten.
    U. a. soll ein landesweiter Radverkehrsanteil von 25% erreicht werden. Die Stadt Erkelenz sollte die Ziele dieses Gesetz unterstützen, indem sie eine gute und sichere Infrastruktur für Radfahrende und zu Fuß gehende schafft.
  4. Zur Bewältigung der Klimakrise wird die Politik in den nächsten Jahren gezwungen sein, einschneidende Maßnahmen zu beschließen. Hiervon wird der Verkehrssektor nicht ausgeschlossen bleiben. Die Kosten für die individuelle Mobilität werden in den nächsten Jahren, nicht zuletzt durch die aktuelle Energiekrise, drastisch steigen.
    Schon heute merken dies viele Menschen in ihrem Portemonnaie. Nicht jeder wird sich in Zukunft ein eigenes (E-)Auto bzw. die Unterhaltskosten dafür leisten können und somit auf die Alternativen angewiesen sein. Damit auch in Zukunft jeder, egal wie viel er bzw. sie verdient, an der Mobilität teilhaben kann, müssen die Alternativen stärker ausgebaut werden. Auch vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Erkelenz pro-aktiv die Nahmobilität fördern und hierzu die bestehenden Rad- und Gehwege kontinuierlich ertüchtigen.
  5. Lt. Anfrage vom 18.1.2022 wurde in 2020 nur ein Gehweg über das Konto 522100 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ im Produkt 120 101 220 000 umgesetzt (28.417 Euro von 343.484 Euro) und im Jahr 2021 keine Rad- bzw. Gehwegsanierung über dieses Produkt finanziert (siehe Anhang).
    Die Aussage der Verwaltung, die Instandhaltung bestehender Rad- und Gehwege würden über dieses Produkt abgewickelt, halten wir für unzureichend.

Historie

  • 13.10.2022 Antrag zurückgezogen

    Aus Abstimmungen vorheriger Ausschusssitzungen war erkennbar, dass dieser Antrag keine Mehrheit im Stadtrat erhalten würde. Daher haben wir unseren Antrag in der Ratssitzung zurückgezogen.

  • 31.05.2022 Antrag gestellt

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