Rat der Stadt Erkelenz

Wer ist die Grüne Fraktion? Was passiert im Stadtrat? Und was machen die Fach- und Bezirksausschüsse? Hier findest du Antworten.

Protokolle der Ratssitzungen

Fachausschüsse

Die Ausschüsse des Rates befassen sich mit unterschiedlichsten Themen rund um die Erkelenzer Entwicklung. Die Ergebnisse dieser Ausschüsse werden im Anschluss im Stadtrat zur Abstimmung vorgetragen.

Aufgaben

Der Haupt- und Finanzausschuss hat (HaFi) gemäß §3 der Zuständigkeitsverodnung der Stadt Erkelenz

  • die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen
  • Entscheidungen zu treffen, wenn der Stadtrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann

Der HaFi ist der „kleine Rat“, indem alle wesentlichen Sach-und Finanzentscheidungen vorberaten und teilweise auch entschieden werden.

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern

4 Grüne Mitglieder
Aufgaben

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung (SWVD) hat gemäß § 4 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:

  • Der Ausschuss entscheidet empfehlend über Angelegenheiten der Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Verkehrsentwicklungsplanung und Digitalisierung.

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern

5 Grüne Mitglieder

3 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben

Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt (BBKU) hat gemäß § 5 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:

  • Der Ausschuss entscheidet empfehlend über Hoch- und Tiefbauangelegenheiten einschließlich der Angelegenheiten des städtischen Abwasserbetriebes, des Baubetriebs- und Grünflächenamtes sowie des Referates für Klimaschutz

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern

5 Grüne Mitglieder

2 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat gemäß § 6 der Zuständigkeitsverordnung folgende Ausgaben:

  • Der Ausschuss berät und entscheidet empfehlend in dem sich durch die Vorschriften des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ergebenden Aufgabenbereich – äußere Schulangelenheiten.

Hierzu gehören insbesondere:

  1. Bereitstellung von Schulanlagen und Schulgebäuden (§79)
  2. Schulentwicklungsplanung (§80)
  3. Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen (§81)
  4. Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen (§83)
  • Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über das jährliche Kultur- und Theaterprogramm im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel
  • Der Ausschuss berät über die Gewährung von Zuwendungen nach den Richtlinien über die Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz sowie über die Bereitstellung von Kultur- und Sportanlagen

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern

5 Grüne Mitglieder

2 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben

Der Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge hat gemäß § 7 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:

  • Dem Ausschuss obliegt die Beratung und empfehlende Beschlussfassung über Braunkohle-, Strukturwandel- und Angelegenheiten des Zweckverbandes LandFolge an den Rat.

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern

4 Grüne Mitglieder

2 Grüne Vertreter/innen
Protokolle

Sitzung vom 15.03.2021

Zum Beitrag
Aufgaben

Der Ausschuss für Generationen und Soziales hat gemäß § 8 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:

  • Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über Angelegenheiten der Integration.
  • Der Ausschus berät über städtische Satzungen der Notunterkünfte und Übergangsheime
  • Der Ausschus berät über die Angelegenheiten aus den Bereichen altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld, altersgerechtes Freizeit-, Sport- und Kulturangebot

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern

5 Grüne Mitglieder

2 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben

Der Jugendhilfeausschuss hat gemäß § 9 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:

  • Nach § 71 SGB VII hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht u.a. in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft erlassenen Satzung
  • Der Jugendhilfeausschuss ist ein für die Stadt Erkelenz vorgeschriebener Pflichtausschuss. Neben den Ratsmitgliedern sind in diesem Ausschuss auch Vertreter anerkannter Jugendhilfeeinrichtungen, Verbände und Behörden vertreten. Der Jugendhilfeausschuss verfügt über einen eigenen Haushalt.

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 15 Mitgliedern

1 Grüne Mitglieder

2 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben

Der Personalausschuss hat gemäß § 10 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:

  • Vorberatung des Stellenplans
  • Vorberatung der Personalkosten für den Haushalt
  • Entscheidung über die Art der Stellenausschreibungen bei Besetzung von Stellen im Sinne des § 73 Abs. 3 GO

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 11 Mitgliedern

3 Grüne Mitglieder
Aufgaben

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 11 der Zuständigkeitsverordnung folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Rechnungen, Ausgaben und Zahlungseingänge der Stadtkasse der Stadt Erkelenz

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 11 Mitgliedern

3 Grüne Mitglieder
Aufgaben

Der Wahlprüfungsausschuss hat gemäß § 12 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz abschließend folgende Aufgaben:

  • Dem Ausschuss obliegt aufgrund § 40 Kommunalwahlgesetz die Vorprüfung über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kommunalwahlen, und zwar empfehlend an den Rat.

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern

4 Grüne Mitglieder
Aufgaben

Das Partnerschaftskomitee hat gemäß § 14 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der
Stadt Erkelenz abschließend folgende Aufgaben:

  • Das Partnerschaftskomitee entscheidet in eigener Zuständigkeit über die
    Maßnahmen zur Pflege und Förderung der Städtepartnerschaften. Es verfügt über
    die im Rahmen des Haushaltsplanes durch den Haupt- und Finanzausschuss
    bereitgestellten Mittel. Die Verwendung der Mittel ist dem Haupt- und
    Finanzausschuss nachzuweisen.

Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern

4 Grüne Mitglieder

2 Grüne Vertreter/innen

Bezirksausschüsse

Die Bezirksausschüsse befassen sich mit wichtigen Angelegenheiten, die ihren Stadtbezirk betreffen. Darunter fallen zum Beispiel Planungs- und Investitionsvorhaben sowie Bebauungspläne. Darüber hinaus können Vorschläge und Anregungen zu allen weiteren Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, gemacht werden.

Mehr zu den Aufgaben der Bezirksausschüsse in § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz.

Aufgaben

Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 19 Mitgliedern, davon 5 Grüne.

5 Grüne Mitglieder

6 Grüne Vertreter/innen
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Aufgaben

Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 15 Mitgliedern, davon 3 Grüne.

3 Grüne Mitglieder

8 Grüne Vertreter/innen
Mitwirken

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Aufgaben

Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.

Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 9 Mitgliedern, davon 2 Grüne.

2 Grüne Mitglieder
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Aufgaben

Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.

Anträge / Empfehlungen / Anregungen

Lärmschutzmaßnahmen Houverath

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Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 9 Mitgliedern, davon 2 Grüne.

2 Grüne Mitglieder

7 Grüne Vertreter/innen
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Du möchtest im Bezirksausschuss Golkrath / Houverath / Matzerath grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben

Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.

Anträge / Empfehlungen / Anregungen

Antrag Feldwege

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Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 11 Mitgliedern, davon 3 Grüne.

3 Grüne Mitglieder

6 Grüne Vertreter/innen
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Du möchtest im Bezirksausschuss Granterath / Hetzerath grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben

Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.

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Der Ausschuss besteht insgesamt aus 9 Mitgliedern, davon 3 Grüne.

3 Grüne Mitglieder

7 Grüne Vertreter/innen
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Du möchtest im Bezirksausschuss Kückhoven grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben

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Anträge / Empfehlungen / Anregungen

ADFC Umlaufsperren

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ADFC Arbeitshilfe zu Umlaufsperren

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Fahrradfreundliche deutsche Empfehlungen

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Weiterentwicklung Fahrradweg Borschemich

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Weiterentwicklung 2 Fahrradweg Borschemich

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Anregungen und Beschwerden

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Wirtschaftswegenetz Keyenberg, Lützerath, Holzweiler

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Mitglieder

Der Ausschuss besteht insgesamt aus 11 Mitgliedern, davon 4 Grüne.

4 Grüne Mitglieder