Rat der Stadt Erkelenz
Wer ist die Grüne Fraktion? Was passiert im Stadtrat? Und was machen die Fach- und Bezirksausschüsse? Hier findest du Antworten.
Erkelenz wird immer grüner
Wir haben aktuell 13 + 1 Sitze im Stadtrat, der insgesamt aus 49 Mitgliedern besteht. Damit sind wir zweitstärkste Fraktion in Erkelenz.
Protokolle der Ratssitzungen
Fachausschüsse
Die Ausschüsse des Rates befassen sich mit unterschiedlichsten Themen rund um die Erkelenzer Entwicklung. Die Ergebnisse dieser Ausschüsse werden im Anschluss im Stadtrat zur Abstimmung vorgetragen.
Aufgaben
Der Haupt- und Finanzausschuss hat (HaFi) gemäß §3 der Zuständigkeitsverodnung der Stadt Erkelenz
- die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen
- Entscheidungen zu treffen, wenn der Stadtrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann
Der HaFi ist der „kleine Rat“, indem alle wesentlichen Sach-und Finanzentscheidungen vorberaten und teilweise auch entschieden werden.
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern
4 Grüne Mitglieder
Aufgaben
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung (SWVD) hat gemäß § 4 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Der Ausschuss entscheidet empfehlend über Angelegenheiten der Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Verkehrsentwicklungsplanung und Digitalisierung.
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern
5 Grüne Mitglieder
3 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben
Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt (BBKU) hat gemäß § 5 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Der Ausschuss entscheidet empfehlend über Hoch- und Tiefbauangelegenheiten einschließlich der Angelegenheiten des städtischen Abwasserbetriebes, des Baubetriebs- und Grünflächenamtes sowie des Referates für Klimaschutz
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern
5 Grüne Mitglieder
2 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat gemäß § 6 der Zuständigkeitsverordnung folgende Ausgaben:
- Der Ausschuss berät und entscheidet empfehlend in dem sich durch die Vorschriften des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ergebenden Aufgabenbereich – äußere Schulangelenheiten.
Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung von Schulanlagen und Schulgebäuden (§79)
- Schulentwicklungsplanung (§80)
- Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen (§81)
- Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen (§83)
- Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über das jährliche Kultur- und Theaterprogramm im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel
- Der Ausschuss berät über die Gewährung von Zuwendungen nach den Richtlinien über die Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz sowie über die Bereitstellung von Kultur- und Sportanlagen
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern
5 Grüne Mitglieder
2 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben
Der Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge hat gemäß § 7 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Dem Ausschuss obliegt die Beratung und empfehlende Beschlussfassung über Braunkohle-, Strukturwandel- und Angelegenheiten des Zweckverbandes LandFolge an den Rat.
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern
4 Grüne Mitglieder
2 Grüne Vertreter/innen
Protokolle
Sitzung vom 15.03.2021
Zum BeitragAufgaben
Der Ausschuss für Generationen und Soziales hat gemäß § 8 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über Angelegenheiten der Integration.
- Der Ausschus berät über städtische Satzungen der Notunterkünfte und Übergangsheime
- Der Ausschus berät über die Angelegenheiten aus den Bereichen altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld, altersgerechtes Freizeit-, Sport- und Kulturangebot
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern
5 Grüne Mitglieder
2 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben
Der Jugendhilfeausschuss hat gemäß § 9 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Nach § 71 SGB VII hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht u.a. in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft erlassenen Satzung
- Der Jugendhilfeausschuss ist ein für die Stadt Erkelenz vorgeschriebener Pflichtausschuss. Neben den Ratsmitgliedern sind in diesem Ausschuss auch Vertreter anerkannter Jugendhilfeeinrichtungen, Verbände und Behörden vertreten. Der Jugendhilfeausschuss verfügt über einen eigenen Haushalt.
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 15 Mitgliedern
1 Grüne Mitglieder
2 Grüne Vertreter/innen
Aufgaben
Der Personalausschuss hat gemäß § 10 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz folgende Aufgaben:
- Vorberatung des Stellenplans
- Vorberatung der Personalkosten für den Haushalt
- Entscheidung über die Art der Stellenausschreibungen bei Besetzung von Stellen im Sinne des § 73 Abs. 3 GO
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 11 Mitgliedern
3 Grüne Mitglieder
Aufgaben
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 11 der Zuständigkeitsverordnung folgende Aufgaben:
- Prüfung der Rechnungen, Ausgaben und Zahlungseingänge der Stadtkasse der Stadt Erkelenz
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 11 Mitgliedern
3 Grüne Mitglieder
Aufgaben
Der Wahlprüfungsausschuss hat gemäß § 12 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz abschließend folgende Aufgaben:
- Dem Ausschuss obliegt aufgrund § 40 Kommunalwahlgesetz die Vorprüfung über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kommunalwahlen, und zwar empfehlend an den Rat.
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern
4 Grüne Mitglieder
Aufgaben
Das Partnerschaftskomitee hat gemäß § 14 der Zuständigkeitsverordnung des Rates der
Stadt Erkelenz abschließend folgende Aufgaben:
- Das Partnerschaftskomitee entscheidet in eigener Zuständigkeit über die
Maßnahmen zur Pflege und Förderung der Städtepartnerschaften. Es verfügt über
die im Rahmen des Haushaltsplanes durch den Haupt- und Finanzausschuss
bereitgestellten Mittel. Die Verwendung der Mittel ist dem Haupt- und
Finanzausschuss nachzuweisen.
Lesen Sie dazu auch die Zuständigkeitsverordnung des Rates der Stadt Erkelenz.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 17 Mitgliedern
4 Grüne Mitglieder
2 Grüne Vertreter/innen
Bezirksausschüsse
Die Bezirksausschüsse befassen sich mit wichtigen Angelegenheiten, die ihren Stadtbezirk betreffen. Darunter fallen zum Beispiel Planungs- und Investitionsvorhaben sowie Bebauungspläne. Darüber hinaus können Vorschläge und Anregungen zu allen weiteren Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, gemacht werden.
Mehr zu den Aufgaben der Bezirksausschüsse in § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz.
Aufgaben
Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 19 Mitgliedern, davon 5 Grüne.
5 Grüne Mitglieder
6 Grüne Vertreter/innen
Mitwirken
Du möchtest im Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben
Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 15 Mitgliedern, davon 3 Grüne.
3 Grüne Mitglieder
8 Grüne Vertreter/innen





















































































Mitwirken
Du möchtest im Bezirksausschuss Gerderath grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben
Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 9 Mitgliedern, davon 2 Grüne.
2 Grüne Mitglieder
Mitwirken
Du möchtest im Bezirksausschuss Schwanenberg grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben
Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.
Anträge / Empfehlungen / Anregungen
Lärmschutzmaßnahmen Houverath
HerunterladenMitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 9 Mitgliedern, davon 2 Grüne.
2 Grüne Mitglieder
7 Grüne Vertreter/innen
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Du möchtest im Bezirksausschuss Golkrath / Houverath / Matzerath grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben
Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.
Anträge / Empfehlungen / Anregungen
Antrag Feldwege
HerunterladenMitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 11 Mitgliedern, davon 3 Grüne.
3 Grüne Mitglieder
6 Grüne Vertreter/innen
Mitwirken
Du möchtest im Bezirksausschuss Granterath / Hetzerath grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben
Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 11 Mitgliedern, davon 4 Grüne.
4 Grüne Mitglieder
9 Grüne Vertreter/innen





























































































Mitwirken
Du möchtest im Bezirksausschuss Lövenich / Katzem grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben
Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.
Mitglieder
Der Ausschuss besteht insgesamt aus 9 Mitgliedern, davon 3 Grüne.
3 Grüne Mitglieder
7 Grüne Vertreter/innen
Mitwirken
Du möchtest im Bezirksausschuss Kückhoven grüne Kommunalpolitik vertreten? Klingt super!
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Aufgaben
Die Aufgaben des Bezirksausschusses werden durch § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Erkelenz geregelt.
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Der Ausschuss besteht insgesamt aus 11 Mitgliedern, davon 4 Grüne.