Antrag: Antrag Bewerbung Fußverkehrs-Check 2023

Aus der Kategorie: Verkehr
Status: gestellt

Beschreibung

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für den Fußverkehrs-Check NRW 2023 zu bewerben.

Begründung

Gehen ist die ursprünglichste Form der Fortbewegung. Zu Fuß zu gehen hält außerdem fit und trägt zur Reduktion der Lärm-, CO2- und Schadstoffbelastung bei. Dennoch wurde der Fußverkehr in den letzten Jahren bei der Stadt- und Verkehrsplanung oft vernachlässigt.

Um einen Prozess zur Förderung des Fußverkehrs zu initiieren, bietet das Zukunftsnetz Mobilität NRW ihren Mitgliedern ein Unterstützungspaket (Fußverkehrs-Check) an, um für die Belange des Fußverkehrs zu sensibilisieren und gemeinsam mit den Bürger*innen Verbesserungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.

Ziel des Fußverkehrs-Check ist es, dass die Kommunen ihre Gehwege sicherer, attraktiver und barrierefrei gestalten und dadurch die Aufenthalts- und Lebensqualität für alle Menschen verbessern. Mit dem Fußverkehrs-Check können Kommunen überprüfen, wo es Verbesserungsmöglichkeiten für sie gibt und wie man diese am besten umsetzt.

Begehungen sind das Kernstück des Fußverkehrs-Check – sie geben den Teilnehmenden vor Ort die Gelegenheit, Probleme und Sichtweisen auszutauschen und neue Lösungsansätze und Ideen zu diskutieren. Es folgt eine Stärken-Schwäche-Analyse sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten, die gemeinsam von Bürger*innen und Expert*innen erarbeitet werden.

Die verschiedenen Etappen des Fußverkehrs-Checks werden von einem Planungsbüro begleitet, das die Veranstaltungen moderiert, die Themen bündelt und die Ergebnisse zusammenfasst. Zum Abschluss bekommt jede teilnehmende Kommune eine Auswertung und Handlungsempfehlung. Die Umsetzung ist freiwillig!

Die „Arbeitsgruppe Fuß- und Radverkehr“ kann diese Aufgabe nicht leisten, da ihr hierzu u. a. die notwendige fachliche Expertise fehlt.

Erkelenz ist seit Dezember 2020 Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und kann sich deshalb für den Fußverkehrs-Check bewerben. Die Bewerbungsfrist endet voraussichtlich am 28. Februar 2023. Ein politischer Beschluss ist für eine erfolgreiche Bewerbung von großem Vorteil.

Auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Stadtentwicklung und der Erkelenzer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) macht eine Bewerbung Sinn.

Sollte die Bewerbung der Stadt Erkelenz erfolgreich sein, kann sie über den Umfang und die Themenschwerpunkte ihres Fußverkehrs-Checks selbst entscheiden. Dieser kann z. B. die Barrierefreiheit einer bestimmten Wegebeziehung, einen speziellen Schulweg oder die bereits beschlossenen Pilotprojekte der bespielbaren und besitzbaren Stadt betreffen. Synergieeffekte durch die Einbeziehung der „Arbeitsgruppe Fuß- und Radverkehr“ sind ebenfalls zu erwarten.

Die Kosten für den Fußverkehrs-Check werden zu 100 Prozent vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Für die Erkelenzer Verwaltung fällt somit nur ein minimaler Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand für einen überschaubaren Zeitraum (ca. 3 Monate) an, da der Hauptaufwand durch das beauftrage Planungsbüro geleistet wird.

Der Behindertenbeauftragte der Stadt Erkelenz, der lokale Teilhabe-Kreis Erkelenz sowie der BSV Heinsberg und der Sozialverband VdK Erkelenz unterstützen die Bewerbung für den Fußverkehrs-Check NRW 2023.

Historie

  • 13.10.2022 Antrag abgelehnt
  • 31.05.2022 Antrag gestellt

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