Antrag: Straßenführung

Status: gestellt

Beschreibung

Die Stadt Erkelenz verändert Abstimmung mit der Fa. RWE als derzeitiger Eigentümer die Straßenführung der Straßen Helmut-Clever-Weg/St.-Martinus-Straße wie folgt:

Die bisherige Verkehrsregelung, Helmut-Clever-Weg, Vz.: 205 / St. Martinus-Straße Vorfahrtsberechtigt wird geändert in:

Die St.-Martinus-Straße aus Richtung Mennekrath kommend Helmut-Clever-Weg wird zur Vorfahrstraße mit abknickender Vorfahrt. Die Verkehrsführung wird durch VZ 295 angezeigt. Die St.-Martinus-Straße aus Richtung wird an der Einmündung HelmutClever-Weg mit dem VZ 205 Vorfahrt gewähren, wartepflichtig.

Dem Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr wird weiterhin Vorrang gewährt, in dem im Einmündungsbereich aus Richtung Mennekrath kommend in Richtung Borschemich eine Fußgänger- und Fahrradfurt mit entsprechender Beschilderung VZ 1000-32 eingerichtet wird.

Historie

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