Breites Bündnis im Rat zum Erhalt der L 12

Gemeinsam mit den Ratsfraktionen der CDU, FDP, Freie Wähler und Bürgerpartei haben die Erkelenzer Grünen einen Antrag zum vorläufigen Erhalt der L 12 zwischen Holzweiler und Keyenberg eingebracht. Nach Ansicht der Antragsteller ist Eile geboten.

Die L 12 ist neben der K 19 die einzige Verbindung zwischen Holzweiler und den vom Tagebau Garzweiler II geretteten Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Berverath und Unter- und Oberwestrich. Die Antragsteller sehen zusätzliche Belastungen auf die Bewohner der Ortschaften zukommen, wenn die bergbauliche Inanspruchnahme der L 12 ohne vorherige Fertigstellung einer adäquaten Ersatzverbindung erfolgt. „Dies ist unnötig und zurzeit nicht sozialverträglich“, führen die Antragsteller aus.

Eine Inanspruchnahme der L 12 sei derzeit nicht nötig, da die Kohle unter der Ortschaft Lützerath ausreiche, um den Betrieb der Kohlekraftwerke für mindestens zwei weitere Jahre zu sichern. Laut des von RWE vorgelegten und ab Januar 2023 geltenden Hauptbetriebsplans werde die L 12 lediglich an einer Stelle nördlich von Keyenberg bergbaulich in Anspruch genommen. „Die Unterbrechung der Straße dort macht keinen Sinn“, führen die Antragsteller aus. „Die benötigte Kohle wird einige Kilometer weiter südlich im Bereich zwischen Lützerath und der ehemaligen Ortschaft Immerath gewonnen.“

Die fünf Ortschaften seien auch durch Gewerbe, Handel und den in Holzweiler ansässigen Arzt mit ihrem Nachbarort verbunden. „Durch den Wegfall der L 12 ohne Schaffung eines adäquaten Ersatzes wäre es für die Bewohner der Dörfer nicht mehr auf legalem Wege möglich, Holzweiler direkt zu erreichen“, heißt es weiter in dem Antrag. Anstelle von bisher drei bis fünf Kilometern müssten dann Umwege von bis zu 14 Kilometern in Kauf genommen werden, um die gewohnte Infrastruktur Holzweilers nutzen zu können. Dies sei den Bürgerinnen und Bürgern mittelfristig nicht zuzumuten.

Darüber hinaus betonen die fünf Ratsfraktionen, dass bei der Klärung des Themas Eile geboten sei. Der zuständige Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und Landfolge tritt jedoch nicht mehr zeitnah zusammen. Daher wurde der Antrag auf Beratung und Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss gestellt.

Der Antrag hat auch eine absichernde Funktion. Denn eine weitere Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des zweiten Umsiedlungsabschnittes kann erst stattfinden, wenn eine neue Leitentscheidung verabschiedet und die endgültigen Tagebaugrenzen bezeichnet werden. Erst dann könne nach Ansicht der Antragsteller eine Ersatzverbindung für die L 12 geplant, genehmigt und errichtet werden. So könne auch verhindert werden, dass durch eine zeitnahe Inanspruchnahme der L 12 ohne die vorherige Schaffung einer Ersatzverbindung „kein Grund mehr besteht, diese Ersatzstraße zeitnah zu errichten“.

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz fordert das Land Nordrhein-Westfalen, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und das Unternehmen RWE dazu auf, die L 12 zwischen Holzweiler und Keyenberg erst dann bergbaulich in Anspruch zu nehmen, wenn eine Ersatzverbindung dem Verkehr übergeben werden kann.“

Wortlaut aus dem Antrag
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