Tempo 30 für mehr Lebensqualität
Antrag zur Anwendung der StVO-Novelle auf Anlieger- und Sammelstraßen in Erkelenz
Aus den Kategorien Klimaschutz, Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Stadt, Stadtentwicklung, Verkehr
vom 26. Mai 2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag gestellt, der sich für die flächendeckendere Einführung von Tempo 30 auf Anlieger- und Sammelstraßen in der Stadt Erkelenz ausspricht. Ziel ist es, die neuen Spielräume der StVO-Novelle vom April 2025 konsequent zu nutzen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Lärm zu reduzieren und den öffentlichen Raum lebenswerter zu gestalten.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung für eine Reihe von Straßenabschnitten die Einführung von Tempo 30 prüft und, wo möglich, anordnet. Dazu zählen u. a. die Gerhard-Welter-Straße, die Ferdinand-Clasen-Straße, die Jülicher Straße sowie die Tenholter Straße (Spielplatzbereich) und viele weitere Sammelstraßen in der Kernstadt.
Mehr Möglichkeiten durch neue Gesetzeslage
Die StVO-Reform 2025 stärkt die Entscheidungsfreiheit der Kommunen. Der Fokus liegt nicht mehr ausschließlich auf der Leichtigkeit des motorisierten Verkehrs, sondern auch auf dem Schutz von Klima, Gesundheit und besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern – wie Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Besonders hervorzuheben: An sensiblen Orten wie Spielplätzen, Schulen oder Pflegeeinrichtungen ist der Nachweis einer konkreten Gefahrenlage nicht mehr erforderlich, um Tempo 30 anzuordnen.
Lärmschutz, Sicherheit und Stadtbild profitieren
In vielen Erkelenzer Straßen ist Tempo 30 bereits Standard – der Antrag zielt darauf ab, verbliebene Lücken zu schließen und ein einheitlicheres und nachvollziehbareres Regelwerk zu schaffen. Durch die nun erweiterte Möglichkeit des Lückenschlusses von bis zu 500 Metern können auch bestehende Tempo-30-Abschnitte besser miteinander verbunden werden.
Tempo 30 an Wohn- und Sammelstraßen erhöht die Lebensqualität in den Quartieren, schützt die Schwächsten im Straßenverkehr und trägt zur Lärmminderung bei.
Dirk Rheydt, Sachkundiger Bürger der Grünen.
Der aktuell gültige Verkehrsentwicklungsplan der Stadt stammt noch aus den 1990er Jahren. Bereits darin war für Anlieger- und Sammelstraßen eine Zielgeschwindigkeit zwischen 30 und 40 km/h vorgesehen – ein Ziel, das nun mit Hilfe der StVO-Novelle zeitgemäß und pragmatisch umgesetzt werden kann.
Fazit: Verkehr neu denken
Mit dem Antrag zur Anwendung der StVO-Reform setzt die Fraktion ein deutliches Zeichen für eine moderne, sichere und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Reduzierung der Geschwindigkeit ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein wirksames Mittel für mehr Sicherheit, Ruhe und Lebensqualität.
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