Vom Wirtschaftsministerium zurückgehaltenes Gutachten: Stellungnahme
Ein umfangreiches Gutachten zum Kohleausstieg wurde rund ein Jahr unter Verschluss gehalten um möglicherweise die öffentliche Debatte darüber und die Leitentscheidung zu manipulieren
Aus der Kategorie Braunkohle
vom 19. Dezember 2020
Ein Gutachten, welches verschiedene Szenarien bezüglich der Folgekosten dem Braunkohleausstieg und dem Erhalt der 5 Erkelenzer Dörfer im Auftrag des Wirtschaftsministeriums, welches bereits 2019 erstellt worden ist, wurde bis zum 16.12.2020 von der Regierung unter Verschluss gehalten.
Auch die bergbaulichen Fragen zur Massendisposition wurden durch qualifizierte Ingenieurbüros untersucht.
Faktisch wurde hier ein Gutachten unter Verschluss gehalten, das im Ansatz einen Erhalt der Dörfer vorsieht und welches bei den Verhandlungen zum neuen Braunkohleausstiegsgesetz keine Beachtung finden konnte, weil es nicht allen Abgeordneten zur genaueren Ansicht vorgelegt worden ist.
In dem Gutachten, dass vom Büro BET aus Aachen erstellt worden ist, sind zwei maßgebliche Szenarien untersucht worden, die auf der zugesagten 1:1 Umsetzung des Kohlekompromisses basieren und den Erhalt der 5 Dörfer auf Erkelenzer Stadtgebiet und die Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II als gegeben ansehen.
Als Referenzszenario wurde deutlich eines gewählt, welches eine Devastierung der 5 Erkelenzer Dörfer eben nicht vorsieht. Somit stand eine Devastierung dieser Dörfer, welches im Kohleausstieggesetz in §48 festgeschrieben wurde und jetzt in der vierten Leitentscheidung fixiert werden soll, erst gar nicht zur Debatte.
Der Stadt Erkelenz als stärkste betroffene Kommune und den von Umsiedlung betroffen Menschen, wurde diese gutachtlich bestätigte Tatsache, dass die Dörfer und dazu eine der wertvollsten Ackerflächen Europas erhalten bleiben können, ein ganzes Jahr lang vorenthalten.
Dieses Gutachten erklärt deutlich, dass eine Verminderung der Tagebaufläche möglich wäre. Hier wird somit der Eindruck erweckt, dass hier Entscheidungen gelenkt werden sollten, um ein Gesetz zum Kohleausstieg schneller und effektiver voran zu bringen, statt auf die Belange der betroffenen Menschen einzugehen.
Selbst Abgeordnete wie Oliver Krischer, die mehrfach erfragt haben, was in diesem Gutachten steht, wurden zurück gewiesen und ihnen wurde bewusst das Gutachten vorenthalten. Bundestag und Bundesrat haben somit ein Gesetz beschlossen, welches auf nicht zureichenden und nicht objektiven Tatsachen beruht.
Bündnis 90 / Die Grünen Erkelenz fordern daher das Wirtschaftsministerium auf, den Entwurf der vierten Leitentscheidung neu zu überdenken und zu überarbeiten. Das jetzt erst veröffentliche Gutachten und die Einwendungen verschiedenster Initiativen und Bündnissen der Region, verschiedenste DIW Studien, die ebenfalls eine Devastierung der 5 Dörfern nicht vorsehen, sollten hier als Grundlage genommen werden.
Eine bisherige kurze zeitliche Befristung für einen Erhalt der Dörfer muss in eine sofortige und dauerhafte Sicherung umgewandelt werden. Der Tagebau Garzweiler II kann nicht nur, er muss deutlich verkleinert werden, auch in Hinblick auf das Pariser Abkommen von 2015 und dem Beschluss der EU.
Eine Enteignung von Menschen und eine Inanspruchnahme wertvollster Ackerflächen für das Allgemeinwohl ist mit diesem Gutachten nicht mehr tragbar und muss sofort unterbunden werden.
Im Tagebau Inden sollen 100 Mio. Tonnen Braunkohle ungenutzt bleiben. Dies ist unter dem Aspekt, dass im Tagebaugebiet Garzweiler II noch Menschen ihre Heimat verlieren sollen, nicht sozial verträglich und muss von der Landesregierung verhindert werden.
Die vierte Leitentscheidung muss dahingehend angepasst werden, so dass der Erhalt der 5 Erkelenzer Dörfer und die wertvollen landwirtschaftlichen Flächen eine Bestandsgarantie erhalten.
Nur so könnte daraus eine Chance auf Einhaltung der Pariser Klimaziele erwachsen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat.
Titelbild: Andreas Cichy, Alle Dörfer Bleiben
Du möchtest mehr erfahren?
Weitere Artikel aus der Kategorie Braunkohle