Abrissmoratorium: Wir fordern keine Abrissarbeiten vor Beendigung der Umsiedlung
Die Grünen wollen ein Abriss-Moratorium für Wohnhäuser in Keyenberg, Kuckum, Berverath sowie Unter-/Oberwestrich erreichen, bis ein vollziehbarer Hauptbetriebsplan vorliegt. Ziel ist der Schutz der Umsiedler und der Erhalt ihrer Lebensqualität bis zur tatsächlichen Umsiedlung.
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vom 2. März 2021
„Eine fremdbestimmte Aufgabe des eigenen Wohnhauses ist ein schwerwiegender Eingriff in die Lebensverhältnisse. Es muss den Menschen ermöglicht werden, diesen Schritt selbständig und nicht unter Druck zu tun.“
So lautet die Kernforderung des Antrags von BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat. Daher soll die Stadt beim Tagebaubetreiber RWE Power ein Abriss-Moratorium einfordern. Dieses soll sicherstellen, dass Wohnhäuser in den fünf Umsiedlungsorten erst dann abgerissen werden, wenn der Hauptbetriebsplan deren Devastierung (dt. „Zerstörung“) konkret vorsieht. „Es ist in einem Rechtsstaat und vor der Geltung der Grundrechte der Menschen unbestreitbar legitim, sich erst dann in eine Umsiedlung zu begeben, wenn feststeht, dass eine Tagebauführung gerichtlich bestätigt, rechtmäßig und in einem Maße erforderlich ist, dass entgegenstehende Grundrechte der Menschen überwunden werden können“, argumentieren die Grünen.
In Bezug auf die einzelnen Grundstücke werde die maßgebliche Entscheidung erst im Ergebnis eines Grundabtretungsverfahrens bzw. der gerichtlichen Kontrolle der Entscheidung über eine Enteignung getroffen. Die Durchführung bergbaulicher Maßnahmen wird in der Zulassung bergrechtlicher Hauptbetriebsplanzulassungen geregelt. Dies gilt auch in Bezug auf Grundstücke, die sich im Eigentum der RWE Power AG befinden. Diese Rechtslage bringe es mit sich, dass die RWE Power AG Dörfer nur und erst dann devastieren und im Zuge dessen Häuser abreißen darf, wenn sie Eigentümerin der Grundstücke ist und über eine diesbezügliche vollziehbare Hauptbetriebsplanzulassung verfügt. Es gelte demnach vor dem Hintergrund dieser Rechtslage kein Recht und kein legitimes Anliegen, in Dörfern, in welchen noch Menschen leben, bereits Jahre vor dem Vorliegen eines vollziehbaren Hauptbetriebsplans Häuser abzureißen.
Der Abriss der Gebäude in der kleinen Ortschaft Lützerath wurde durchgeführt, obwohl dort noch drei Familien wohnten und ihr Wegzug absehbar war. Die Abrissarbeiten erfolgten unter erheblicher Staub- und Lärmbelästigung sowie massiver Beeinträchtigung im öffentlichen Raum. Dies darf sich nach Ansicht der Grünen nicht wiederholen.
Erkelenzer Bürger, die noch jahrelang rechtmäßig in Keyenberg, Kuckum, Unter-und Oberwestrich und Berverath leben wollen, machen sich nun große Sorgen“, betont der grüne Fraktionssprecher Hans Josef Dederichs. Sie befürchten, dass auch in diesen Orten leerstehende Gebäude in ihrer Nachbarschaft abgerissen werden könnten, obwohl die Orte selbst noch nicht bergbaurechtlich in Anspruch genommen werden. Ein entsprechendes Abrissmoratorium unterstützt hier die vorliegende Umsiedlungsplanung und dient der Rechtssicherheit der sich noch für mehrere Jahre in der Umsiedlung befindlichen Dörfer.
Ausdrücklich wird hier kein Umsiedlungsmoratorium gefordert, betont Dederichs: „Unser Ziel ist eine zeitlich begrenzte und sozialverträgliche Schutzphase für die Erkelenzer Bürger, die derzeit noch nicht an der Umsiedlung teilnehmen können oder wollen und das auch derzeit gar nicht müssen.“
Der zum Beschluss eingereichte Antrag im Wortlaut
„Die RWE Power AG wird durch den Rat der Stadt Erkelenz aufgefordert, in den Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath solange keine Wohnhäuser abreißen zu lassen, bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt, der sich auf die betreffende Ortslage erstreckt und deren Devastierung vorsieht.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird vom Rat der Stadt Erkelenz gebeten, auf die RWE Power AG dahingehend einzuwirken, dass diese keine Maßnahmen unternimmt, welche die Lebensqualität der Menschen in den genannten Dörfern beeinträchtigen, bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt, der sich auf die betreffende Ortslage erstreckt und deren Devastierung vorsieht.
Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, in den Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath keine Anträge auf Abriss von Wohnhäusern zu genehmigen, bis eine vollziehbare Zulassung eines Hauptbetriebsplans vorliegt, der sich auf die betreffende Ortslage erstreckt und deren Devastierung vorsieht.“
Titelbild: Alexander Franz
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