Erstwahl - Endlich kannst du mitbestimmen!

Es ist soweit: Du darfst zum ersten Mal dein Kreuzchen setzen. Doch wie läuft das genau ab und wer oder was kann überhaupt alles gewählt werden? Wir erklären es dir!

Schön, dass du hier bist und dich über deine Erstwahl informieren möchtest. Uns Erkelenzer Grünen ist es nicht nur wichtig, alle Bürger*innen auf die anstehende Kommunalwahl am 13. September aufmerksam zu machen, sondern insbesondere dich als Erstwähler*in bestmöglich darauf vorzubereiten und zu informieren.

Schon erhalten? Der grüne Erstwählerbrief

 


 

 

Jetzt kannst du mitbestimmen!

Mit deiner Stimme kannst du bestimmen, wer die Entscheidungen trifft und wie die Zukunft unseres schönen Erkelenz gestaltet wird. Dies kannst du entweder persönlich in deinem Wahlbezirk tun oder per Briefwahl. Du bekommst von der Stadt Erkelenz ein Schreiben, aus dem du erfährst, wo du wählen kannst. Auch die Briefwahl wird darin genauer erläutert.

 

Vier Stimmen – Was heißt das?

Du bekommst vier Stimmzettel. Auf diesen wählst du den Stadtrat, den / die Bürgermeister*in, den Kreistag sowie die Landrätin / den Landrat.
Mit deinen Stimmen für uns unterstützt du folgende Schwerpunkte:

  • mehr Umweltschutz, z.B. durch Blühwiesen, Baumpflanzungen, Ausbau der alternativen Energien, …
  • bessere Infrastruktur z.B. durch den Ausbau des Fahrradnetzes und des öffentlichen Nahverkehrs
  • Ausbau des digitalen Netzes
  • Ausbau der Bürgerbeteiligung wie durch Erkelenz 2030
  • Gleichberechtigung durch einen 50%igen Frauenanteil im Stadtrat und Kreistag

 


 

Politische Teilhabe stärken – insbesondere von jungen Menschen – ist ein wichtiges Ziel der Erkelenzer Grünen.

Im Folgenden erklären wir die 6 wichtigsten Fragen zur anstehenden Kommunalwahl:

 

1. Was machen Stadtrat und Kreistag?

Bei der anstehenden Wahl wird neben dem Stadtrat auch der Kreistag gewählt. Beide Gremien versammeln die gewählten Vertreter einer Stadt bzw. eines Kreises und bilden damit die politischen Mehrheitsverhältnisse ab. Beide Gremien entscheiden über die zukünftige Entwicklung der Gemeinde / des Kreises wie z.B. wie viel Geld für welche öffentlichen Projekte (z.B. Bau- und Sanierungsarbeiten sowie Neubauten von Schulen und Kindertagesstätten, Hallenbäder, Sportplätze etc.) zur Verfügung gestellt werden muss.

In Erkelenz besteht der Stadtrat üblicherweise aus 45 gewählten Mitgliedern (aktuell 49 durch Überhangmandate), davon entfallen 9 auf uns Grüne.

Der Kreistag in Heinsberg besteht aus 54 Mitgliedern, davon entfallen 5 auf uns Grüne.

 

2. Was macht ein / eine Bürgermeister*in?

Der / Die Bürgermeister*in leitet die Verwaltung in einer Stadt oder Gemeinde und ist Vorsitzend*er des Rates. In Erkelenz wird er / sie, wie im gesamten Land NRW, direkt von den Bürger*innen gewählt. Er / Sie ist für die Vorbereitung und Umsetzung der getroffenen Beschlüsse verantwortlich, gesetzlicher Vertreter*in der Stadt sowie Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter*innen der Stadt.

 

3. Was macht ein / eine Landrät*in?

Der / Die Landrät*in leitet den Kreistag und die Kreisverwaltung und vertritt den Kreis nach außen. Der / Die Landrat*in vom Kreis Heinsberg wird von den Bürger*innen direkt gewählt.

 

4. Wofür benötige ich die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung der Stadt Erkelenz dient in erster Linie dazu, dich rechtzeitig darüber zu informieren, dass am 13. September gewählt wird. Außerdem wird dir mitgeteilt, wo sich das Wahllokal deines Wahlbezirkes befindet und es wird auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen. Bist du älter als 16 Jahre und hast keine Wahlbenachrichtigung bekommen, solltest du dich so schnell wie möglich in der Stadtverwaltung melden, um deine Unterlagen zu erhalten.

WICHTIG: Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument musst du beides mit zur Wahl nehmen.

 

5. Wie funktioniert Briefwahl?

Die Briefwahl soll gewährleisten, dass alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, ihre Stimme abgeben zu können. Wenn du jetzt schon weißt, dass du am 13. September zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr nicht dazu kommen wirst, persönlich ins Wahlbüro zu gehen, hast du die Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen. Wie das genau geht, wird in der Wahlbenachrichtigung beschrieben. Hierzu musst du die Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Du kannst aber auch einen Online-Antrag unter folgendem Link stellen. Nach der erfolgreichen Beantragung bekommst du die Wahlunterlagen (Stimmzettel sowie Umschläge) zugeschickt.

 

6. Wie kann ich wählen?

Du hast drei Möglichkeiten an der Wahl am 13. September teilzunehmen:

  1. Du wählst am 13. September vor Ort im Wahllokal deines Wahlbezirkes.
  2. Du beantragst rechtzeitig Briefwahl und wählst vorher.
  3. Du gehst mit deiner Wahlbenachrichtigung in die Stadtverwaltung in Erkelenz und kannst dort vor Ort wählen. Durch die derzeitigen Vorsichtsmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie solltest du dich vorher über die Sicherheitsvorkehrungen informieren.

Egal für welche Möglichkeit du dich entscheidest:

Die Wahl ist IMMER frei, geheim und gleich. Jede Stimme zählt!

 

Weitere Infos für Erkelenz: Kommunalwahl 2020 – Die Stadt Erkelenz informiert

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