Eingabe zum Regionalplan der Bezirksregierung Köln

Eingabe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Regionalplans der Bezirksregierung Köln

Generelle Bewertung

Wie in der Vorbemerkung des Regionalplanentwurfs angeführt, stehen der Regierungsbezirk Köln und seine 99 angeschlossenen Kommunen vor großen Herausforderungen. Der Regionalplan soll hier helfen, diese Herausforderungen in planerischer und organisatorischer Hinsicht zu bewältigen. Dabei ist jedoch festzustellen, dass

  • dem Prinzip Wachstum von Flächen für Siedlung, Gewerbe und Verkehr als Basis vom Wohlstand in der Stadt Erkelenz folgt, statt konsequent auf die Beschränkung und Umnutzung vorhandener Flächen zu setzen
  • Flächenausweisungen inmitten hochwertiger landwirtschaftlicher Böden erfolgen sollen, ohne Rücksicht auf die Belange regionaler Versorgung zu nehmen
  • den Ausgleich der Entwicklung von Natur, Landschaft und wirtschaftlicher Entwicklung zu Lasten des Naturraums regelt
  • überholte Bedarfsermittlungsmethoden als Grundlage für weitere Flächenversiegelungen verwendet: basierend auf den Versiegelungen der Vergangenheit wird diese Entwicklung der Vergangenheit in die Zukunft potenziert
  • die aktuellen Erfordernisse des Klimawandels und der u. a. damit verbundenen Sicherung des Grundwassers auf Grund der bereits seit 2015 angelaufenen Planungen nur sehr unzureichend berücksichtigt werden
  • der Strukturwandel als Argument für zusätzliche Lebensrauminanspruchnahmen verwendet wird, anstatt auf die Chance der Umwidmung von freiwerdenden Flächen der Braunkohleindustrie zu setzen
  • zu erwartende Verkehrs- und Infrastrukturprobleme durch die Flächenausweisungen nicht berücksichtigt werden
  • das Prinzip der interkommunalen Zusammenarbeit zum Schutz der wertvollen Ressource Boden und der sinnvolleren Erschließung nicht erfolgreich umgesetzt wird
  • auch der Kreis Heinsberg durch die Flächenausweisungen nicht besser strukturiert, sondern vielmehr durch eine Vielzahl von Flächenausweisungen weiter zerstückelt wird.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert generell und insbesondere für das Gebiet der Stadt Erkelenz:

  1. Vorhandene Gewerbeflächen, insbesondere solche, die aufgrund des Strukturwandels nicht mehr benötigt werden, sollen umgeplant und flächeneffektiver genutzt werden. Dies gilt im Übrigen auch für nicht genutzte, einzelne Gewerbeobjekte außerhalb der klassischen Gewerbegebiete.
  2. Dazu gehört eine kreisweite Erfassung dieser Flächen und eine entsprechende Klassifizierung zur erneuten Nutzung. Hierfür soll ein Brachflächenkataster aufgestellt werden.
  3. Ein weiterer Anspruch an neue Gewerbeflächen ist der Erhalt zusammenhängender, hochwertiger Ackerlandflächen. Diese Ackerlandflächen- im Kreis Heinsberg gibt es Böden mit den höchsten Bodenwertzahlen in Europa- gelten als das eigentliche „Juwel“ unserer Region. Es muss vorrangiges Ziel einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik sein, diese Flächen für eine regionale Versorgung zu erhalten. Wir fordern daher ein Ackerflächenkataster, das diese Böden kleinteilig bewertet und Schutzzonen für Ackerland einrichtet.
  4. Interkommunale Gewerbegebiete werden durch Landesprogramme besonders gefördert. Die Stadt Erkelenz macht davon jedoch kaum Gebrauch. Auch hier fordern wir im Sinne einer flächensparenden Gewerbeflächenentwicklung eine Zusammenarbeit aller Kommunen, um möglichst effektiv Gewerbegebiete auf den Flächen zusammenzuführen. Und zwar möglichst auf bereits genutzten Flächen. Wenn es sich um neue Flächen handelt, dann sollen diejenigen überplant werden, die sich am wenigsten für die regionale Lebensmittelversorgung eignen.
  5. Die Ansiedlung von Betriebsformen der fossilen Vergangenheit wie mit fossilem LKW-Brennstoff betriebene Logistikzentren werden nicht mehr gefördert.
  6. Neue Projekte für Wohnen, Gewerbe oder Industrie müssen an das Qualitätskriterium geknüpft werden, dass hierfür ein Konzept für eine vollständige dezentrale klimaneutrale Energieversorgung einschließlich notwendiger Speicherkapazitäten umgesetzt wird.
  7. Klimaneutralität und Ressourcenschutz lassen sich nur verwirklichen, wenn eine möglichst vollständige Recyclingwirtschaft realisiert wird. Die umfassende Trennung, Aufarbeitung und Wiederverwertung der Abfall- und Reststoffe „Cradle to Cradle“ führt zu zukunftsfähigen Arbeitsplätzen gerade im mittelständischen Bereich.
  8. Grundsätzlich ist aus ökologischer Sicht der Güterverkehr auf der Schiene zu transportieren. Hierzu sind entsprechende Anschlussmöglichkeiten und ggf. ein Gleisausbau zu realisieren.
  1. Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen der Ausweisung weiterer Siedlungsflächen im Bereich der Stadt Erkelenz auf die Regenerationsfähigkeit des Grundwasserhaushaltes unter Berücksichtigung der tagebaubedingten Einflüsse müssen vor Beschlussfassung im Rahmen eines Gutachtens geprüft werden.

 

Im Gebiet der Stadt Erkelenz werden im neuen Entwurf des Regionalplans folgende Siedlungsgebiete vorgeschlagen:

Erkelenz: 129 ha Wohnflächen, 51 ha Gewerbeflächen

Derzeit verfügt die Stadt Erkelenz noch über 22 ha nicht realisierter, aber genehmigter Gewerbeflächen. Zu diesen Flächen sollen jetzt weitere 29 ha zusätzlicher Gewerbeflächen in einem bislang ausschließlich landwirtschaftlichen genutzten Bereich in direkter Nachbarschaft der Ortslage Neuhaus und in unmittelbarer Nachbarschaft der Ortslage Terheeg ausgewiesen werden.  Diese Fläche grenzt weiterhin unmittelbar an die bisher für den Tagebau Garzweiler II ausgewiesene Betriebsfläche.

Auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz Flächen in zweistelliger Quadratkilometerzahl für den Tagebau Garzweiler II in Anspruch genommen, wobei hier weder die Tagebaugrenzen noch die endgültige Ausdehnung des Tagebaus Garzweiler II durch die noch anstehende, notwendige neue Leitentscheidung definiert wurden. Selbst ohne die Tagebaufläche beträgt der Flächenverbrauch für Siedlungsraum für die Stadt Erkelenz somit 180 ha.

Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist der Flächenverbrauch auf maximal 5 ha täglich und weniger in NRW zu begrenzen. Diese Begrenzung muss nun auf die Stadt Erkelenz heruntergebrochen werden und der Flächenverbrauch dementsprechend angepasst werden.

Das Konzept eines dauernd wachsenden Steueraufkommens durch Bodenverbrauch ist weder nachhaltig noch klimaverträglich. Es muss durch ein nachhaltiges Konzept ökologisch vertretbarer Inanspruchnahme bereits genutzter Ressourcen ersetzt werden. Wachstum in Beschäftigung und Wertschöpfung müssen künftig durch Qualität statt Quantität gesichert werden. Jeder Quadratmeter produktiver, gesunder Boden dient dem Klimaschutz, der Natur und den Menschen nicht nur in der Stadt Erkelenz.

 

Erforderlich ist in diesem Zusammenhang:

  • die Prüfung der Entwicklung von Konversionsflächen auf dem bisherigen Tagebaugebiet
  • der Zwang zu Mehrstöckigkeit bei Bauvorhaben sowie die Anforderung des Aufstockens von Gebäuden
  • Parkhäuser statt Parkflächen, soweit notwendig
  • Rückgewinnung alter Industrie- und Gewerbeflächen
  • Ausschluss der Gewerbe- und Siedlungsgebiete, die in den „Prüfbögen“ negativ bewertet wurden
  • eine Nutzungsverpflichtung erworbener Gewerbeflächen mit einer entsprechenden Rückkaufverpflichtung für nicht genutzte Gewerbeflächen zur Verhinderung von Landspekulation.

 

 

Stadt Erkelenz:

Die geplante Gewerbefläche Erkelenz Ost entspricht noch am ehesten diesen Vorstellungen.

Das komplett neue Gewerbegebiet Erkelenz AS Ost begründet sich auf das Gewerbeflächenkonzept der Stadt Erkelenz. Das Konzept wurde 2015 in Auftrag gegeben und berücksichtigt in keiner Weise die energiepolitischen und klimatischen Veränderungen der letzten Jahre.

 

Daher bringt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Anmerkungen in das Verfahren ein:

  • Der Punkt: „Flächenverknappung und erschwerte Entwicklung durch den Tagebau“ ist durchaus ein besonderes Problem der Stadt Erkelenz. Das Konzept wurde erstellt unter den Vorgaben der Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler II von 2016. Nicht berücksichtigt werden konnten bei der Erstellung also die Veränderungen, die sich zwischenzeitlich und anhaltend im Bereich des Kohleausstiegsgesetzes sowie der Möglichkeiten durch die damit verbundenen Strukturwandelprojekte ergeben haben. Der Koalitionsvertrag des Landes NRW von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sichert nun den Erhalt weiter Flächen des ehemals III. und IV. Umsiedlungsabschnittes. Dadurch könnten sich im Zusammenhang mit dem Projekt „Campus Transfer“ viele neue Möglichkeiten für dieses, mit 58 Millionen € Euro Steuergeldern, geförderte Projekt ergeben. Die Nutzung dieser landwirtschaftlich hoch interessanten Flächen mit Bodenwerten um 95 Punkten für industrielle Zwecke (Siehe Gewerbeflächenkonzept der Stadt Erkelenz) in unmittelbarer Nähe zum geplanten Kompetenzzentrum für nachhaltige Lebensmittelproduktion, gesunde Ernährung und umweltfreundliche Landnutzung ist kontraproduktiv und schadet dem wichtigen Zukunftsprojekt im Rahmen des notwendigen Strukturwandels.

 

Erläuterung des „Gewerbeflächenkonzeptes der Stadt Erkelenz:

Das Ziel der Herstellung einer Synergie zwischen wissensbasierten Tätigkeiten, Forschung und Entwicklung in Erkelenz-Ost mit direktem Bezug zu technisch orientierten Produktionsprozessen passt daher nicht zu den im Gewerbeflächenkonzept beschriebenen Firmenprofilen: Industrieller Maschinenbau, industrielle Fertigung von Stückgütern, industrielle Massenproduktion und chemische Erzeugnisse auf einem großmaßstäblichen Flächenangebot für emittierendes Gewerbe- und Industriebetrieb; Störfallbetriebe und Betriebe mit genehmigungspflichtigen Anlagen nach BlmSchG sowie ausgewählte Logistik.

Im späteren Verlauf wird dann unter dem Punkt „Strukturkonzept“   der Bereich Erkelenz Ost als Standortkategorie A/C beschrieben mit den Zielen: innovative Produktion, Maschinenbau, regenerative Energien, technisch orientierte Produktionsprozesse, Verwaltung, digitalisierte/energetische Optimierung, Kommunikation. Dieses Strukturkonzept ist jedoch wesentlich ungenauer definiert als die im Gewerbeflächenkonzept dargestellte notwendige Bereithaltung von Flächen für industrielle Fertigungsanlagen größeren Ausmaßes, welche in Erkelenz bislang nur in begrenztem Umfang angesiedelt sind und auch der Zielsetzung des Branchenmixes aus kleinerem und mittlerem Gewerbe im Zweifelsfall eher entgegenstehen.

  • Sinnvolle Ergänzungsprojekte, wie z. b. die Möglichkeiten von Agri PV auch auf herkömmlichen Flächen, würden durch die Ausweisung dieser Flächen als Industrie- und Gewerbeflächen verhindert. Dadurch würden die Chancen dieses Projektes für die Stadt Erkelenz und für das Rheinische Revier insgesamt geschmälert.

 

Gänzlich außer Acht gelassen wurden bei der Beantragung der Gewerbefläche Erkelenz AS Ost folgende Punkte:

  • die direkte Nachbarschaft zur Ortschaft Neuhaus, welche dann nur noch durch eine Gemeindestraße von diesem großflächigen Gewerbegebiet getrennt wird
  • die direkte Nachbarschaft zum Baumschulpark Mennekrath, welcher der Stadt Erkelenz bis heute als Fläche für Ausgleichspunkte für Wohnflächen und Gewerbeflächenkonzepte dient. Der ökologische Nutzen dieser Fläche in der weitgehend waldarmen Kommune Erkelenz dürfte durch die anzunehmende Bebauung, Umzäunung und verkehrstechnische Inanspruchnahme der jetzigen Ackerfläche weitgehend negiert sein.
  • die im Gewerbeflächenkonzept beschriebene gute Verkehrsanbindung durch den Autobahnanschluss Erkelenz-Ost (A 46) ist derzeit nicht stimmig. Der durch den Tagebau Garzweiler II verursachte Umweg für den Schwerlast-, Anliefer- und Mitarbeiterverkehr vor allem aus Richtung Süden und Westen wird durch Inanspruchnahme der Landes- und Gemeindestraße ausgeglichen. Darüber hinaus sind das AK Wanlo und die BAB 44n äußerst stör- und unfallanfällig. Die durch diese Störungen verursachten Streckensperrungen führen gerade in den Ortschaften Mönchengladbach-Wanlo, Erkelenz – Keyenberg, Unterwestrich, Holzweiler, Kaulhausen und Venrath zu geradezu chaotischen Verkehrsverhältnissen mit nicht hinnehmbaren Belastungen der dortigen Anwohner.
  • Ebenso wurden die bestehenden und geplanten Gewerbeflächen benachbarter Kommunen außer Acht gelassen. Zu nennen sind dabei insbesondere die Ansiedlungen großer Verteilzentren u. a. von Amazon und Reuters in MG-Rheindahlen, welche jetzt schon für eine Überlastung der B 57 zwischen der Gewerbefläche Hückelhoven-Baal als Standort mehrerer großer Logistikunternehmen sowie die an der B 57 gelegenen Parkflächen sorgen. Hier ist zu erwarten, dass die Kreisstraße 19 zwischen dem geplanten Gewerbegebiet Erkelenz-Ost und Wegberg Rath-Anhoven mit den Ortsdurchfahren MG- Herrath, MG-Buchholz und Wegberg Rath-Anhoven als Abkürzung oder Schleichweg genutzt werden. Selbst die in diesem Fall mögliche Nutzung der Anbindung über die (schon bisher stark befahrene) Düsseldorfer Straße in Erkelenz würde erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastungen verursachen. Auch diese Folgen wurden im Gewerbeflächenkonzept nicht berücksichtigt.

 

Eventuell wäre zukünftig eine wahrscheinlich zu errichtende Verbindung zwischen der Ortschaft Kaulhausen und der L 19 im Bereich zwischen Kückhoven und Holzweiler notwendig. Der dort fließende Verkehr wäre aber über eine von RWE dort zu errichtende Werksstraße zunächst zu berechnen. Auch muss dabei in Betracht gezogen werden, dass sich die Verkehrs- und Lebenssituation der Bürger in Kaulhausen erheblich verschlechtern wird, unabhängig von der eventuellen, späteren Straßenführung. Zu beachten sind hierbei auch die Belastungen einer möglichen stark befahrenen Straße in direkter Nachbarschaft zum Projekt grünes Band, welches den späteren Restsees Garzweiler II umgeben soll und die Erholungsfunktion dieses Bands erheblich negativ beeinflussen könnte. Eine abgesetzte Straßenführung würde dem landwirtschaftlichen Bereich wiederum großen Schaden zuführen und ist ebenfalls nicht erstrebenswert.

Weiterhin nicht in Betracht gezogen wurde die geplante LPG IV Gewerbegebietsausweisung in Hückelhoven-Baal. Hier ist anzunehmen, dass sich Betriebe aus dem Umfeld der dortigen Ansiedlungen auch auf Gewerbeflächen der Stadt Erkelenz niederlassen möchten. Sollte dies nicht im Bereich der Gewerbeflächen GIPCO möglich sein, käme hier die Gewerbefläche Erkelenz-Ost in Betracht. Dies könnte auch hier zu einer bislang völlig unberücksichtigten negativen Verkehrssituationen auf den möglichen Verbindungsstraßen führen.

  • Die Überschreitung der A 46 im Erkelenzer Osten stellt einen Tabubruch dar. Hier war bislang klar, dass die Belastung der dort lebenden Menschen durch den heranrückenden Tagebau Garzweiler II bereits als sehr negativ bewertet wurde. Weiterhin stellt die Fläche zwischen Neuhaus, Venrath, Holzweiler, Kückhoven, Wockerath und Terheeg immer noch einen großen zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Bereich höchster Qualität dar. Der Verlust dieser Flächen bleibt beim vorliegenden Gewerbeflächenkonzept gänzlich unberücksichtigt. Die Ausweisung eines in einer Straßenschleife gelegenen, kleinflächigen Bereiches für einen eher kleinen Landhandel kann dabei nicht die Begründung für ein langfristig noch erweiterbares Gewerbegebiet sein, welches sich dann über rund 2,5 km bis zu den Ortschaften Venrath und Kaulhausen ausdehnen könnte (dieser Anschluss wäre im Falle der Realisierung des Gewerbegebietes Erkelenz Ost nicht nur möglich, sondern letzten Endes auch zwangsläufig).
  • Die Siedlungssituation der Menschen in Neuhaus, Venrath, Kaulhausen und Terheeg wäre bestimmt durch die unmittelbare Nähe der BAB 46 und DB Linie im Norden, dem Tagebau im Osten und Süden und dem Gewerbegebiet im Westen. Sämtliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerungen der genannten Ortschaften würden durch dieses Gewerbegebiet zunichte gemacht. Die Orte würden unwiderruflich ihren ländlichen Charakter verlieren, eingegrenzt von Verkehrs-, Tagebau- und Industriebelastungen.
  • Auch die Möglichkeiten eines angestrebten interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich des AK Jackerath, wie es von der Landgemeinde Titz mittlerweile ins Verfahren eingebracht wurde – siehe unten -, blieben bei der Erstellung des Gewerbeflächenkonzeptes völlig außer Acht

 

Bei der Stellungnahme der Öffentlichkeit sprachen sich 98% der Einwender gegen das Gewerbeflächenkonzept der Stadt Erkelenz aus und forderten Änderungen und Neuplanungen. Die weitere, unreflektierte Übernahme dieses Gewerbeflächenkonzeptes in den Regionalplan würde daher gegen den Willen der Einwohner der Stadt Erkelenz durchgeführt. Dies entspräche nicht dem Geiste dieses Regionalplans.

Als Fazit bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz die Bezirksregierung Köln, diese Punkte bei der Aufstellung des Regionalplans zu berücksichtigen. Insbesondere der zukunftsorientierte und chancenreiche Wandel der Stadt Erkelenz hin zu einem wichtigen Forschungsstandort im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier sollte durch diesen Regionalplan gefördert und nicht behindert werden. Die Veränderungen der letzten zwei Jahre im Bereich der Energieversorgung, der Klimawandelfolgen sowie der Bedeutung der regionalen Versorgung müssen in diesem Regionalplan berücksichtigt werden. Die hochwertigen Böden der Erkelenzer Börde können dabei eine wesentliche Rolle einnehmen. Die Flächen sollten für diese wichtige Aufgabe vorgehalten werden. Einmal versiegelte Flächen können dafür nicht mehr in Anspruch genommen werden. Sollte sich der Strukturwandel in der Stadt Erkelenz nicht durchsetzen können, so stehen die Flächen ja immer noch für folgende Regionalpläne zu Verfügung.

 

Alternativen sind vorhanden, wie nun folgt:

Der Bürgermeister der Landgemeinde Titz bringt in seiner Stellungnahme zum Regionalplan ein interkommunales Gewerbegebiet der Kommunen Titz und Erkelenz ins Spiel. Dieses Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe zum Autobahnkreuz Jackerath und mit guten Anbindungsmöglichkeiten an den dort geplanten Schienenverkehr bietet aus ökologischer und ökonomischer Sicht gute Ansatzpunkte. Diese Idee ist daher weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die dort zu beplanende Fläche muss jedoch von der bisherigen Gesamtfläche an allgemeinen Siedlungsbedarf der Stadt Erkelenz abgezogen werden.

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