Erkelenzer Grüne wollen Haus Spiess barrierefrei machen

Das Haus Spiess soll zukünftig auch für Menschen mit einer Gehbehinderung problemlos erreichbar sein. Die Erkelenzer Grünen beantragen daher ein barrierefreies Erschließungskonzept. Dieses soll Möglichkeiten prüfen und Abhilfe schaffen, um inklusive Teilhabe an den Veranstaltungen und Angeboten im Haus Spiess zu ermöglichen.

Das bekannte Haus Spiess am Franziskanerplatz gehört seit 1978 der Stadt und ist fest in das städtische Leben eingebunden. Als Standesamt mit Trauzimmer oder Ort für Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen begleitet es das Leben der Bürgerinnen und Bürger der Stadt und erfüllt mehrere sozial relevante Funktionen. Einigen ist der Besuch des Hauses Spiess jedoch verwehrt oder erheblich erschwert. „In Erkelenz leben rund 2000 Menschen mit einer Gehbehinderung, denen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zusteht“ erklärt Stefan Bethke, sachkundiger Bürger bei den Grünen. „Von den vorhandenen Zugängen des Hauses Spiess erfüllt keiner die Kriterien von Barrierefreiheit, wie sie der Gesetzgeber definiert hat.“

Gemeinsam mit grünen Fraktionsmitgliedern hatte er die Situation vor Ort erkundet und die Probleme aufgezeigt. „Von der Straßenfront aus sind das Haupthaus und die beiden Seitenflügel für Menschen mit einer Gehbehinderung selbst unter Verwendung von Hilfsmitteln wie Rollatoren weder selbständig noch sicher zu erreichen“, weiß Stefan Bethke. „Menschen im Rollstuhl bleiben die drei Zugänge völlig verwehrt.“ Das liegt vor allem an den Stufen aber auch an der dortigen Pflasterung. Sie stellt aufgrund ihrer Unebenheiten und den breiten Furchen ein Unfallrisiko für in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen dar. Die Räder der Gehhilfen können hängenbleiben, was zum Sturz führen kann.

 

Ein Abwägung treffen zu müssen zwischen Meiden des Hauses Spiess und dem Eingehen eines erhöhten Unfallrisikos widerspricht dem Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe.

Stefan Bethke, sachkundiger Bürger bei Bündnis90/Die Grünen

 

Eine mögliche Alternative zur Überwindung der Höhenunterschiede befindet sich auf der Rückseite des Hauses und ist über die Gasthausstraße zu erreichen. Leider ist dieser Weg, der über eine gebaute Rampe führt, vollständig mit eben jenen Pflastersteinen versehen, die ein problemloses Fortkommen für Menschen mit Gehbehinderung schon auf der Vorderseite vereiteln. Was helfen soll, wird zur Mutprobe. Oben auf der ebenfalls problematisch gepflasterten Terrasse angekommen kommt man aufgrund von weiteren Stufen nicht um den Einsatz von zusätzlichen mobilen Rampen herum, die bei Bedarf herumgetragen werden müssen.

„Bei der Gestaltung der Frontseite wollte man sicher der historischen Bedeutung des Gebäudes gerecht werden“, sagt Stefan Bethke. „Doch Barrierefreiheit und Denkmalschutz sind nach Auffassung der Grünen gleichberechtigt zu betrachten, wenn man Inklusion ernst nimmt.“ Deshalb soll die Stadt Fakten schaffen und ein barrierefreies Umbaukonzept erstellen, das zumindest auf der Rückseite von Haus Spiess einen risikofreien selbständigen Zugang für Menschen mit Behinderung ermöglicht.

 

Erkelenz hat sich zurecht und mit breitem politischen Konsens Aufenthalts- und Lebensqualität sowie die Möglichkeit zur Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger auf die Fahne geschrieben.

Hans-Josef Dederichs, grüner Ratsherr

 

„Die Stadt Erkelenz hat bei dem Thema schon viel geleistet“, betont der grüne Fraktionsvorsitzende Hans-Josef Dederichs. „Inklusion und Barrierefreiheit sind ein gemeinsames Anliegen über Partei- und Fraktionsgrenzen hinaus.“ Nun hofft die grüne Ratsfraktion auf einen breiten Konsens im Rat für ein barrierefreies Erschließungskonzept des Hauses Spiess als Ausdruck gemeinsamen politischen Willens.

 

 

Weitere Infos

Gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) §4, gelten bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen du Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

 

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