"Neue Perspektiven für das Rheinische Revier" - Stellungnahme

Bündnis 90/Die Grünen Erkelenz fordern zu Gunsten der Menschen und der Umwelt den vorliegenden Entwurf der Leitentscheidung zu ändern, klarer zu definieren und zu ergänzen

Die Grünen Erkelenz begrüßen grundsätzlich die Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung an der Erstellung dieser Stellungnahme. Als direkt betroffene Kommune der letzten geplanten Umsiedlungen im Rheinischen Revier lehnen wir diese Umsiedlung jedoch ab. Wir begründen diese Ablehnung schlagwortartig und führen ebenso schlagwortartig die Aspekte auf, die wir bei der Planung der Tagebaufolgelandschaft einbringen möchten.

Wir hoffen, das nicht zuletzt auch durch unserer Anregungen die Endfassung der Leitentscheidung mutiger und zukunftsorientierter ausfällt. Der Zukunftsaspekt spielt für uns die wichtigste Rolle, das gilt natürlich für den Erhalt und die Sicherung der Umwelt, besser drückt es jedoch das allumfassende Wort Schöpfung aus. Diese Sicherung des lebenswerten Umfelds kann nur gewährleistet werden, wenn auf der einen Seite der finanzielle Aspekt der Ewigkeitskosten der Tagebaufolge gesichert ist und auf der anderen Seite eine transparente und dauerhafte Bürgerbeteiligung installiert wird, in der alle Akteure (Betroffenen) auf Augenhöhe miteinander unsere Zukunft gestalten.

 

Grundsätzliches

Im Dezember 2015 einigten sich im Rahmen der UN-Klimakonferenz in Paris 197 Staaten auf umfangreiche Maßnahmen, um die globale Erderwärmung auf 1,5° Celsius zu begrenzen. Dabei wurde festgehalten, dass die nationalen Klimaschutzbeiträge fortgeschrieben und gesteigert werden müssen, um die gesetzten Ziele zu erreichen und damit eine globale Klimakatastrophe zu verhindern.

Im Jahre 2016 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland das Abkommen und setzte sich ambitionierte Ziele.

Vier Jahre später zeigt die Leitentscheidung zur Braunkohleförderung der Landesregierung NRW in eine fatale Richtung und konterkariert die epochalen Durchbrüche von Paris. Das Festhalten an der Braunkohleverstromung bis in das Jahr 2038 sowie die geplante Preisgabe von sechs Dörfern im Bereich des Tagebaus Garzweiler II bedeutet eine Abkehr von den Klimaschutzzielen, hinter denen Deutschland noch 2016 gestanden hat. Darüber hinaus ist z. B. durch die Studie des DIW längst belegt, dass es der Kohle unter den bedrohten Erkelenzer Dörfern gar nicht mehr bedarf, um die Beschlüsse der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, der so genannten Kohlekommission umzusetzen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen versündigt sich hier sowohl an den Bewohner*innen der Dörfer wie an kommenden Generationen, die der Klimawandel mit voller Wucht treffen wird. Zudem stellt sich die Frage, wie viel internationale Abkommen wert sind, wenn die nationale Umsetzung nicht stattfindet.

Aus Sicht BÜNDNIS 90/Die Grünen der Stadt Erkelenz ist die Leitentscheidung der Landesregierung NRW zur Nichtverkleinerung des Tagesbaus Garzweiler II und zur genehmigten Weiterverbrennung von Braunkohle bis 2038 falsch und nicht hinnehmbar.

Unabhängig vom Ende des Tagebaus muss der Wiederaufbau der durch die Braunkohleentnahme zerstörten Gebiete rund um die Tagebaue im Rheinischen Revier nach der definitiv stattfindenden Beendigung der Braunkohleverstromung zu Gunsten der dort lebenden, rund 2,5 Millionen Menschen, sinnvoll und zukunftsorientiert geplant und durchgeführt werden. Bündnis 90/Die Grünen verschließen sich dieser Herausforderung nicht und fordern zu Gunsten der Menschen und der Umwelt den vorliegenden Entwurf der Leitentscheidung wie folgt zu ändern, klarer zu definieren und zu ergänzen:

 

Zielsetzung

Das Rheinische Revier hat nachweisbar seine Bewohner*innen seit mehr als 7000 Jahren ernährt und Heimat geboten. Die Lössböden des Rheinischen Reviers und gerade der Erkelenzer Börde gehören zu den fruchtbarsten Böden Europas.

Durch die Braunkohleförderung der vergangenen Jahrzehnte wurden Boden, Natur, Umwelt und die Lebensverhältnisse des Rheinischen Reviers in unfassbarer Weise negativ beeinflusst. Die möglichen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser durch Grundwasserabsenkung und Wiederanstieg, durch Tagebau und Rekultivierung sind bislang noch nicht einmal ansatzweise vorhersehbar.

Verbunden mit dem unstrittig lebensnotwendigen Ziel aus dem Ausstieg der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier muss die Wiederherstellung des Rheinischen Reviers als naturnahe, lebensfördernde Region mit zukunftsweisenden Formen der Natur , des Wohnens, des Arbeitens, der Mobilität, der Landwirtschaft und der Freizeit sein. Dabei muss klar sein, dass es sich bei der Rekultivierung nicht um Verbesserungen, sondern nur um eine Reparatur des durch die Braunkohleentnahme zerstörten Gebietes handelt. So muss der Anspruch bestehen, den Zustand des Grundwassers, des Bodens, der Natur und der Umwelt sowie des Lebensraumes der Menschen nach allen Möglichkeiten der derzeitigen Technik nachhaltig ausgerichtet auf kommende Generationen so gut wie möglich wieder herzustellen. Dabei ist auch zu beachten, dass die ursprüngliche Qualität vor allem des Bodens und des Wassers nach derzeitigem Stand nie mehr vollständig herstellbar ist. Dementsprechend sind bei allen geplanten Maßnahmen immer ein durchgängiges, lückenloses Monitoring und das Bereithalten möglicher Alternativen vorzusehen.

 

Umsetzung

Alle weiteren Schritte in Fortsetzung der Tagebaue sind transparent und der Öffentlichkeit zugänglich zu gestalten. Der Bergbautreibende hat alle Daten über Braunkohlegewinnung, Grundwasserabsenkung, Rekultivierung, Geländebeschaffenheit, Energieverbrauch der Tagebaue, Standsicherheit der Kippen und Böschungen, Bergschäden im Rheinischen Revier, Folgen der Sozialverträglichkeit, der Ewigkeitskosten sowie alle vorhandenen Daten, die für die Erfordernisse der Wiederherstellung des Rheinischen Reviers und des Strukturwandels notwendig und beim Bergbautreibenden vorhanden sind, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Über die Notwendigkeit der Daten entscheidet nicht der Bergbautreibende.

Im für die Braunkohleplanung zuständigen parlamentarischen Gremium Braunkohlenausschuss sind die betroffenen Menschen im und am Tagebau durch eigene Vertreter, ähnlich den Vertretern der Verbände und Gewerkschaften gleichrangig zu beteiligen.

 

Zu den einzelnen Entscheidungssätzen

Raumentwicklung für die Zukunft

Entscheidungssatz 1: Zukunftsräume für Region und Kommunen

Zusätzlich sollte hierbei auch die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit von entscheidender Rolle sein. Die Planungsverbünde müssen hierbei mehr noch als regionale Sonderzone mit einem eigenen, regionalen Planungsrat und Parlament ausgestattet werden, das den Strukturwandel plant und umsetzt und dabei mit den benachbarten regionalen Planungsräten vertrauensvoll zusammenarbeitet, ausgestattet werden.

 

Dem Schutz- und Kulturgut Boden ist als menschliche Lebensgrundlage stärker denn je Rechnung zu tragen. Gewachsene, fruchtbarste Lössböden höchster Güte sind ein Alleinstellungsmerkmal der Region. Sie sind ungleich wertvoller als künstlich erstelltes „Neuland“, in dem Bodentextur, -schichtstärke, -mischung und Bodenleben zu verminderten Eigenschaften führen.

Die Tagbauplanungen sehen vor, dass Erkelenz ca. 25% seiner Stadtfläche verliert, große Teile davon sind fruchtbarste Böden. Altland ist dementsprechend vorrangig zu schützen und zu erhalten.

Neusten Erkenntnissen ist Rechnung zu tragen. Nach einer aktuellen satellitenbasierten Studie kommt es im Tagebaugebiet jährlich zu ca. 12cm in der Horizontalen (Rutschung) und 30-50cm Bodensenkungen, die älteren, viel geringeren Nivellementmessungen von RWE von nur maximal rund – 6 bis 7cm eindeutig widersprechen.

1. Neuland ist demnach besonders gefährdet und daher zu überprüfen, ob eine geplante Nachnutzung überhaupt möglich (und Abbau von Altland dann erforderlich) ist.

2. Bergschäden an Gebäuden, Straßen, Kanälen sind im Tagebauumfeld bereits offenkundig. Hier ist der neuste Stand der Technik zu gewährleisten, um ein fachgerechtes Monitoring der Tagebaue und der Schutz des Umlandes zu erzielen. Kommunen und Anwohner müssen entweder rechtlich (Beweislastumkehr) oder durch geeignete Maßnahmen vor Ort (weiterer Abstand zum Tagebau, techn. Schutzmaßnahmen, Kompensation etc.) geschützt werden.

Studie an den Tagebauen Garzweiler Hambach, Inden: „Monitoring active open-pit mine stability in the Rhenish coalfields of Germany using a coherence-based SBAS method“ von Wei Tang, Mahdi Motagh, Wei Zhan , 2020 https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0303243420301720

 

 

Entscheidungssatz 2: Energieregion der Zukunft, Mobilitätsregion der Zukunft, Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzungen

  • Klar definiert soll im Rheinischen Revier die „Modelregion ÖPNV“ mit dem Ziel: Erstellung der Verkehrsachsen Mönchengladbach – Düren und Erkelenz – Köln als sichere, emissionsfreie und geräuschfreie Transportwege für Menschen und Güter, installiert werden.
  • Gemeinsam mit der Landwirtschaft soll hier ein Zentrum zur Erforschung einer gen- und pestizidfreien Landwirtschaft hin zu einer zukunftsweisenden energie- und ressourcenschonenden Landwirtschaft entstehen.
  • Das Rheinische Revier ist in erster Linie kein Freizeitpark. Daher sollte der Freizeitaspekt bei der Planung keinen übergeordneten Rang einnehmen. Stattdessen ist der Focus auf zukunftsweisende und nachhaltige Formen der Energieerzeugung und Speicherung zu legen.
  • Gemeinsam mit Anwohner*innen und Naturschutzverbänden wird ein geeigneter, ausschließlich dem Natur- und Artenschutz dienender Bereich der Rekultivierungsfläche ausgewiesen und gestaltet.
  • Neu gestaltete Wohn- und Gewerbegebiete sind ausnahmslos, energieneutral, emissionsfrei und nachhaltig zu planen. Alle produzierenden Gewerbegebiete sind an das neu zu schaffende Schienentransportnetz anzubinden. Alle Wohngebiete sind an den ÖPNV anzubinden. Der notwendige Individualverkehr ist auf das Mindestmaß zu beschränken. Alle Freizeiteinrichtungen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln umweltschonend zu erreichen. Auf die Ausweisung von Parkraum für den Individualverkehr ist möglichst zu Gunsten einer höherwertigen Nutzung zu verzichten.
  • Für das Rheinische Revier wird ein gesamtregionalen Radverkehrskonzept entwickelt. Hierdurch soll der Radverkehr im Rheinischen Gebiet gestärkt und die bestehenden Netze entlastet werden.
  • Damit die Menschen auch mit dem Fahrrad (E-Bike) zu den entstehenden Arbeitsplätzen gelangen können, ist eine sichere, schnelle und komfortabel Infrastruktur erforderlich.
  • Damit dieses Angebot auch angenommen wird, sollten die Mitarbeiter*innen Fahrrad freundliche Bedingungen an ihrem Arbeitsplatz vorfinden (z. B. gute Abstellmöglichkeit, Umkleideraum, Fahrradleasing über Gehaltsverzicht).
  • Hierzu sollten die anzusiedelnden Unternehmen verpflichtet werden, ein Mindestmaß an Fahrrad freundlichen Bedingungen anbieten zu müssen.
  • Dies kann z. B. durch eine Zertifizierung als Fahrrad freundlicher Arbeitgeber sichergestellt werden (fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de).

 

Entscheidungssatz 3: Planungshorizont mit Revisionszeitpunkten

Zur planungssicheren Gestaltung des Tagebaugebietes Garzweiler II ist es unerlässlich, mit einem objektiven und neutralen Gutachten die notwendige Höchstmenge der zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele und der damit zur Verstromung noch zur Verfügungen stehenden Braunkohlemenge berechnen zu lassen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens ist die Fortführung des Tagebaus Garzweiler auf unbewohntem Gebiet zu modellieren.

 

Entscheidungssatz 4: Verbesserungen der Tagebauranddörfer Garzweiler II

  • Der zukünftige Tagebau ist soweit wie möglich von den bewohnten Tagebauranddörfern fern zu halten. Mindestens sollten dabei aber 1500 Meter Abstand zwischen dem befriedeten Besitztum der Tagbauanrainer*innen und dem Werksgelände des Tagebaubetreibers eingehalten werden.
  • Das grundsätzlich alle technischen Möglichkeiten des Anwohner*innenschutzes und zur Verringerung der tagebaubedingten Emissionen genutzt werden sollten, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Entlarvend für das bisherige Verfahren ist, dass die Landesregierung diese Selbstverständlichkeit nun erst einfordern muss.
  • Das Bergschadensverfahren wird überarbeitet und neu geordnet. Die Beweislastumkehr wird auch hier eingeführt.
  • Eine ständige Überwachung der Gesundheit der Tagebaurandbewohner*innen in einem nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu bestimmendem Gebiet ist einzuführen, um den besonderen Belastungen der Menschen durch Dreck, Lärm und Staub und weiteren Tagebauimmissionen gerecht zu werden.

 

Entscheidungssatz 5: Inanspruchnahme und Rekultivierung von Garzweiler

Absatz (3) Im Bereich von Garzweiler II soll auf die Wiederherstellung der BAB 61n zu Gunsten der Überarbeitung der A44n und der A46 zwischen AK Wanlo und AK Holz zu einer leistungsfähigen, sicheren und zukunftsorientierten verkehrlichen Verbindung hin verzichtet werden.

Hinzufügen:

  • Die Landesregierung NRW unterstützt und fördert eine gemeinsame Verantwortlichkeit der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz für die Rekultivierung, den Erhalt und die Pflege der entstehenden Tagebaufolgefläche und deren spätere, gemeinsame Nutzung und Vermarktung.

Ein neuer Plan für das Tagebauende von Hambach

Die Entscheidung zum Erhalt des Hambacher Waldes dient allen beteiligten Akteur*innen als Ansporn zum Erhalt der Niersaue und der bedrohten Dörfer im Bereich des Tagebaus Garzweiler II. Auf der Grundlage einer (wie oben geforderten) verlässlichen Mengenberechnung erfolgt die neue Planung des Tagebaus unter Einbeziehung politischer Vertreter der betroffenen Landkreise, Kommunen bzw. der ortansässigen Bürgerschaft.

 

Entscheidungssatz 7: Anpassung der Rekultivierung

  • Der Entscheidungssatz suggeriert, dass der Erhalt der künstlichen Sophienhöhe als höherrangig gegenüber dem Erhalt jahrtausender alter Kulturflächen anzusehen ist. Dem ist unseres Erachtens und auch dem der heimischen Landwirtschaft nicht so, daher haben die zukünftig aus dem Tagebau Hambach gewonnen Füllmassen der Verfüllung des Tagebaus Hambach zu dienen. Die Sophienhöhe ist dazu soweit zurückzubauen, dass eine Standsicherheit ohne weiteren Massentransfer gewährleistet wird. Der Massentransfer aus Garzweiler nach Hambach ist einzustellen.

 

Entscheidungssatz 9: Anforderungen an Tagebaurestseen und 10: Nutzung von Rheinwasser für die Restseebefüllung von Garzweiler und Hambach

Die Annahmen, in welchem Zeitraum eine Befüllung der Restseen möglich sind, sind zu überprüfen und auch unter dem Aspekt des fortschreitenden Klimawandels (Abschmelzen der Gletscher als Wasserquelle des Rheins) neu zu bestimmen. Ein politischer Wunsch ist dabei keine belastbare Grundlage.

 

Entscheidungssatz 11: Sichere Bereitstellung von Trink-, Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser:

Da bereits der Entwurf der Leitentscheidung darlegt, dass ein Kontakt des kontaminierten Wassers der späteren Restsees zum Grundwasser sowie ein Kontakt des Grundwassers zu bereits angelegten legalen (und nicht ausgeschlossenen illegalen) Restmüll bzw. Sondermülldeponien haben könnte, fordert der ZV Landfolge den Bergbaubetreiber und das Land NRW auf, ein Sicherstellungskonzept für diesen Fall zu erarbeiten und notwendige Mittel für eine eventuell notwendige Wasseraufbereitung einzuplanen und dauerhaft bereitzustellen.

 

Entscheidungssatz 13: Umsiedlungen in Erkelenz, Kerpen und Merzenich

  • Die Zerstörung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath sowie Lützerath stellt den größtmöglich durchführbaren Grundrechtseingriff dar. Alle flankierenden Maßnahmen der gemeinsamen Umsiedlung und zum Erhalt der Dorfgemeinschaften sind durch eine neutrale Stelle zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Das gilt ausdrücklich auch für bereits rechtsgültige Vereinbarungen zwischen Bergbautreibenden und Umsiedler*innen, soweit sich herausstellt, dass durch die erfolgte Umsiedlung für die Umsiedler*innen Umstände eingetreten sind, die für sie negative Folgen hatte und die Vertragsabschluss für sie unter gewöhnlichen Umständen nicht erkennbar waren oder die ihnen vorenthalten wurden. Zur Verhinderung langwieriger Gerichtsverfahren ist hierbei eine paritätisch besetzte Schlichtungsstelle einzusetzen.
  • Die politisch gewollte und energiepolitisch nicht belegte Notwendigkeit der weiteren Umsiedlung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath sowie der Ortschaft Lützerath sollte allein aus sozialverträglichen Gründen plangemäß durchgeführt werden. Somit wäre allen Bewohner*innen der o. g. Orte die zugesagte Option der Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung möglich, wenn sie es dann im bereits definierten Zeitraum auch wünschen. Gleichwohl ist der Erhalt der Flächen der Ortschaften und die Möglichkeit der weiteren Besiedlung grundsätzlich als Ziel der weiteren Planung in die Leitentscheidung aufzunehmen.
  • Ebenso ist eine Evaluierung der bislang geübten Praxis der Sozialverträglichkeit durchzuführen und den Menschen, die bislang für sich keine Perspektive zur Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung erkennen konnten, eine vom Bergbautreibenden unabhängige, auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtete Hilfestellung zu geben.
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